Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §2 Abs4;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §25 Abs1 Z1;EStG 1972 §67 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 282; FJ 1994/9, S 197-208;
Rechtssatz: Ersatzleistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für dessen Reparaturkosten an seinem Fahrzeug, das auf einer Dienstfahrt beschädigt wurde, sind Vorte... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 306; Rechtssatz: Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der Zinsertragsteuer haben nämlich die in BGen vorgesehenen Abgabenbefreiungen für die Steuerpflicht nach diesem BG keine Wirkung. Damit mangelt es im Beschwerdefall an der Grundvoraussetzung einer Rückerstattung von Abgaben gem § 240 BAO, die nur "bei zu Unrecht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;KStG 1966 §2 Abs4;ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0213 E 28. Februar 1989 RS 1 Stammrechtssatz Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der Zinsertragsteuer (Hinweis auf E 13.9.1988, 88714/0051). Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 c des G über die Einführung der ... mehr lesen...
Die belangte Behörde hat mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid im Instanzenzug den Antrag der Beschwerdeführerin auf Rückzahlung von Zinsertragsteuer, die von Zinserträgen der Beschwerdeführerin des Jahres 1986 von der jeweiligen Kreditunternehmung einbehalten und an die Finanzverwaltung abgeführt worden war, abgewiesen. Aus dem Umstand, daß die Beschwerdeführerin als ein als gemeinnützig anerkanntes Wohnbauunternehmen gemäß § 5 Abs. 1 Z. 6 KStG von der Körper... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3KStG 1966 §5 Abs1 Z6ZEStG 1983 Abschn14 §7 Abs2
Rechtssatz: Aus der Befreiung von der Körperschaftssteuer gem § 5 Abs 1 Z 6 KStG folgt nicht die Befreiung von der Zinsertragsteuer nach dem BG BGBl 1983/587. Der Rückerstattungsantrag betr ZEST wurde daher zu Recht abgewiesen. Eu... mehr lesen...