Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Eine befristete Rückzahlungsfreiheit in den ersten Jahren der Laufzeit eines Darlehens ist nicht ungewöhnlich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1995150127.X03 Im RIS seit 21.03.2001 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0068 E 28. April 1999 RS 1 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellscha... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Falle ist ein Geldbetrag von 3,6 Mio S der Abgabepflichtigen, einer überschuldeten Kapitalgesellschaft, ohne Besicherung und unter Abgabe einer Nachrangigkeitserklärung überlassen worden, wobei kein schriftlicher Vertrag erstellt... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH betreibt ein Säge- und Hobelwerk. Der Gesellschaftsvertrag wurde am 21. November 1974 von Johann P. und seinen drei Söhnen geschlossen. Vom Stammkapital der Gesellschaft mit S 100.000,-- übernahm Johann P. S 28.000,-- und jeder seiner Söhne S 24.000,--. Johann P. betrieb zuvor am selben Standort ein Einzelunternehmen mit demselben Betriebsgegenstand. Johann P. wurde von seiner Ehefrau Juliane P. ein (Betriebs-)Darlehen von S 500.000,-- mit einem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in g... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0113 E 13. Oktober 1999 RS 1(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter verdeckten Gewinnausschütt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man alle nicht ohne w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/15/0160 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0039 E 26. Mai 1999 RS 1(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewin... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin wurde mit Notariatsakt vom 3. Juni 1988 mit einem Stammkapital von S 500.000,-- gegründet. Die damaligen Gesellschafter waren I. B. mit einer Stammeinlage von S 260.000,-- sowie G. B. und E. B. mit einer Stammeinlage von je S 120.000,--. Gegenstand der Gesellschaft sind: a) die Übernahme, Bearbeitung, Entwässerung, Kompostierung und Lagerung sowie der Handel von bzw mit Abfallprodukten, insbesondere das Pressen von Klärschlamm mittels mobiler Klärschla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065
Rechtssatz: Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung versteht man alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Kö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065
Rechtssatz: Die Unangemessenheit eines Aufwandes kann sich nicht nur aus einem Vergleich mit anderen Fällen, sondern durchau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/13 96/13/0113 1
(hier KStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Unter verdeckten Gewinnausschüttungen s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/15/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/05/26 99/13/0039 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gew... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Zahnärztin. Im Zuge einer im Jahr 1993 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin eine bebaute Liegenschaft im März 1987 um 6,5 Mio. S gekauft und im Oktober 1992 um 26 Mio. S an die Republik Österreich verkauft hat. Aus der Vermietung dieser Liegenschaft seien allein im Zeitraum 1987 bis 1990 Verluste von insgesamt 1,569.690 S entstanden. Die einzelnen Wohnungen des Gebäudes seien bereits be... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Ein Scheingeschäft iSd § 916 ABGB liegt vor, wenn sich die Parteien dahingehend geeinigt haben, dass das offen geschlossene Geschäft nicht oder nicht so gelten soll, wie die Erklärungen lauten. Gem § 23 Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §916;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Treuhandgeschäfte sind von Scheingeschäften zu unterscheiden (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar2, § 23 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1997150009.X05 Im RIS seit 20.11.2000 ... mehr lesen...
Am 17. Dezember 1995/6. März 1996 schlossen die Beschwerdeführerin und die Erika Janele GmbH eine als "Auflösungsvertrag" bezeichnete Vereinbarung mit - auszugsweise - folgendem Inhalt ab: "... 1. Präambel: Mit Kaufvertrag vom 2. Feber 1981 kaufte Frau Erika Janele, geb. 17. September 1932, damals wohnhaft in Waltergasse 6, 1040 Wien, von der Fa. Zellstofffabrik Weißenbach a. d. Enns Gesellschaft m.b.H., vertreten durch den Masseverwalter Dr. Paul Hörner, RA in Leoben, aus d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §23 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Treuhandschaft stellt kein Scheingeschäft dar (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, 03ter Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 282, letzter Absatz zu § 1 GrEStG 1987). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999160311.X... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH war im Streitzeitraum Dr. St. zu 100 % beteiligt. Die Alleingesellschafterin war gleichzeitig Geschäftsführerin der GmbH. Darüber hinaus war die Gesellschafterin auch selbst als Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin (Einzelunternehmen) sowie für die weitere Steuerberatungsgesellschaft T GmbH tätig. In den von der Beschwerdeführerin der Abgabenbehörde vorgelegten Bilanzen wurden Gewinne für 1983 von S... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Unter verdeckten Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen an Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft zu Unrecht vermindern und ihre Wurzeln in der Anteilsinh... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist der Ansatz von Einkünften aus Spekulationsgeschäften nach § 30 EStG 1988 beim Beschwerdeführer strittig. Es handelt sich um einen Betrag von S 816.090,--, der aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung im Jahr 1989 resultierte. Im angefochtenen Bescheid wird zum Sachverhalt ausgeführt, die Ehegattin des Beschwerdeführers habe mit Kaufvertrag vom 7. Juli 1983 eine Eigentumswohnung erworben. Der Kaufpreis von S 500.000,-- sei nach den Feststellungen einer abgabenb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1988 §30 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Wird das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung als maßgebend erachtet, erfordert dies jedenfalls nachvollziehbare Feststellungen, welcher Rechtsnatur dieses verdeckte Rechtsgeschäft sein soll. Mit der im Abgabenbescheid (beinhaltet den Ansat... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH wurde mit Notariatsakt vom 26. März 1986 mit Sitz in Wien und einem Stammkapital von S 500.000,-- errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist im Wesentlichen die Entwicklung, Verwertung und der Handel mit Patenten, Know-How, Marken etc., Beteiligung an internationalen Kooperationen, Marktforschung, Übernahme und Durchführung von Innovationsaufträgen sowie der Import und Export von Waren aller Art. Mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. November 1988... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht53 Wirtschaftsförderung
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;InvestPrämG §2 Abs2;
Rechtssatz: Bei Fehlen der betrieblichen Veranlassung liegt kein Rechtserwerb vor, der die Geltendmachung einer Investitionsprämie rechtlich ermöglichen würde. Bei Prüfung der betrieblichen Veranlassung eines Aufwandes ist davon auszugehen, dass das Handeln ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als staatlich befugter und beeideter Ziviltechniker (Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft) tätig; er bezieht aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Gewinnermittlung wird gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 unter Verwendung der Bruttomethode vorgenommen. Der Kanzleisitz des Beschwerdeführers befindet sich in seinem Wohnhaus. Die Veranlagungen zur Umsatz- und Einkommensteuer 1987 bis 1991 erfolgten zunächst erklärungsgemäß; die Bescheide ergingen g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind an einer Hausgemeinschaft zu 90 bzw. 10 % beteiligt. Sie haben 1986 eine Altbauvilla mit einem Grundanteil von 1.567 m2 erworben und schlossen als Hausgemeinschaft 1987 einen Mietvertrag mit dem zu 90 % beteiligten Erstbeschwerdeführer über die Wohnung im ersten Stock, im Jahr 1988 mit der Zweitbeschwerdeführerin über die Wohnung im zweiten Stock und zum selben Zeitpunkt mit deren Sohn über die Wohnung im Erdgeschoß von ca. 65 m2 ab. Die Umsatzsteuer wurde fü... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewährung eines Betriebsausfluges anstatt eines Urlaubes und eine Urlaubsablöse anstelle einer Urlaubsgewährung sind nicht fremdüblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X05 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1151;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;
Rechtssatz: Nach der stRsp des VwGH können Dienstverträge zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - steuerlich nur unter Fremdvergleichsgesichtspunkten anerkannt werden. Andernfalls könnten wegen des zwische... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;ABGB §361;ABGB §833;ABGB §834;BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §2 Abs3 Z6;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;VwRallg; ... mehr lesen...