Mit Bescheid des Hauptzollamtes Wien vom 22. Oktober 2003 wurden gegenüber dem Beschwerdeführer dort näher bezeichnete Eingangsabgaben und eine Abgabenerhöhung im Gesamtbetrag von EUR 2.456.474,84 gemäß § 217 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) buchmäßig erfasst und gemäß Art. 221 Abs. 1 ZK mitgeteilt. Gemäß § 73 ZollR-DG trete die Fälligkeit mit Beginn des Tages ein, an dem die Abgaben spätestens zu entrichten seien. Laut der in diesem Bescheid enthaltenen Zahlungsaufforderung werde für die En... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art232;BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs9;BAO §217 Abs1;BAO §221a Abs2;ZollRDG 1994 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0256 E 18. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 2002 berichtigte das Hauptzollamt Linz gemäß Art. 220 Abs. 1 Zollkodex (ZK) nachträglich bestimmte näher bezeichnete buchmäßige Erfassungen und forderte vom Beschwerdeführer den Zollbetrag von EUR 46.107,57 nach. Dieser Bescheid enthielt folgende Zahlungsaufforderung: "Der Abgabenbetrag in Höhe von Euro 46.107,57 ist gemäß Art. 222 Abs. 1 lit. a) Zollkodex in Verbindung mit § 122 Abs. 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994... mehr lesen...
Index: E3R E0220200032/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: 31992R2913 ZK 1992 Art232;BAO §212 Abs2;BAO §212a Abs9;BAO §217;BAO §221a Abs2;ZollRDG 1994 §2 Abs1;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sac... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. Juni 1987 wurde der "Firma A" für die im Zeitraum vom 1. Jänner 1981 bis 30. Juni 1986 in der Zeitschrift "O" und für die im Zeitraum vom 1. Jänner 1981 bis 1. Juli 1982 in der Zeitschrift "M" aufgenommenen Anzeigen eine Anzeigenabgabe in der Gesamthöhe von S 1,540.924,-- vorgeschrieben. Im Betreff: dieses Abgabenbescheides hieß es: "Betrifft: Anzeigenabgabe Firma A Herrn Chefredakteur E z.Hdn. Hrn. Rechtsa... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §221a Abs2 impl;LAO NÖ 1977 §165 Abs1;LAO NÖ 1977 §2 Abs1;LAO NÖ 1977 §2 Abs2 litd; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/08 90/17/0503 2 Stammrechtssatz Beim Säumniszuschlag, der gem § 2 Abs 2 lit d NÖ LAO 1977 eine Nebengebühr der Abgaben darstellt, handelt es sich um einen Nebenanspruch zu den Abgaben... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. August 1989 wurde ein Zahlungserleichterungsansuchen des Beschwerdeführers betreffend einen Abgabenrückstand von S 1,132.958,-- abgewiesen. Da innerhalb der gesetzlichen Nachfrist von zwei Wochen keine Zahlung erfolgte, setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 8. September 1989 Säumniszuschläge von insgesamt S 22.659,-- fest. Dieser Betrag entfiel laut Kontoauszug auf nachstehende Abgaben: Abgabenart Jahr Betrag Fälligkeitstag Säumniszuschlag Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §217 Abs1;BAO §221a Abs2;BAO §254;
Rechtssatz: Durch eine Berufung gegen die vermeintlich unrichtige Abgabenfestsetzung wird, da dem Rechtsmittel gemäß § 254 BAO keine aufschiebende Wirkung zukommt, der Eintritt der Säumniszuschlagspflicht nicht verhindert. Erst eine spätere Beseitigung oder Herabsetzung der zuschlagsbelasteten Abgabenschuld im Rechts... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Abgabenbescheid vom 31. März 1989 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde den Beschwerdeführern für den Anschluß einer näher bestimmten Liegenschaft an den öffentlichen Mischwasserkanal eine Kanaleinmündungsabgabe und eine Sonderabgabe im Gesamtbetrag von S 959.207,70 vor. Im Spruch: dieses Bescheides wurde darauf hingewiesen, daß dieser Betrag innerhalb eines Monate... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §221a Abs2;LAO NÖ 1977 §165 Abs1;LAO NÖ 1977 §2 Abs1;
Rechtssatz: Beim Säumniszuschlag, der gem § 2 Abs 2 lit d NÖ LAO 1977 eine Nebengebühr der Abgaben darstellt, handelt es sich um einen Nebenanspruch zu den Abgaben. Nebenansprüche sind gem § 2 Abs 1 NÖ LAO 1977 der NÖ LAO 1977 keine Entsprechung hat, Abgaben i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §221a Abs2;BAO §293a;BAO §48;VwGG §33 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 162;
Rechtssatz: Wird der im angefochtenen USt-Bescheid gegenüber dem Bf wegen nicht zeitgerechter Entrichtung der USt nach § 218 Abs 2 BAO festgesetzte Säumniszuschlag (im Anschluß an die inzwischen unter Anwendung des § 48 BAO e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §221a Abs2;VwGG §33 Abs1;VwGG §58;
Rechtssatz: Durch die ständige Rechtsprechung des VwGH ist klargestellt, daß bei einer Bescheidbeschwerde gemäß Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG eine Klaglosstellung nur durch eine formelle Aufhebung des beim VwGH angefochtenen Bescheides durch die belangte Behörde oder die allenfalls in Betracht ko... mehr lesen...