Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist praktischer Arzt in Wörgl. In der Einkommensteuererklärung 1976 machte er als Betriebsausgaben iS des §4 Abs4 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) ua. Aufwendungen für den Lohn geltend, den er seiner in der Arztpraxis mitarbeitenden Ehegattin bezahlt habe. römisch eins. 1. Der Bf. ist praktischer Arzt in Wörgl. In der Einkommensteuererklärung 1976 machte er als Betriebsausgaben iS des §4 Abs4 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 StGG Art5 ABGB §44 ff BAO §21 ffEStG §4 Abs4 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Der Bf. L St., Inhaber eines Optikerbetriebes, schloß mit seiner Ehefrau E St., seiner Tochter R G und seinem Neffen F St. am 26. Mai 1975 in Form eines Notariatsaktes einen Vertrag über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Nach Punkt 3 dieses Vertrages ist Gegenstand des Unternehmens der Betrieb eines Augenoptiker- und gehörakustischen Unternehmens; die Gesellschaft ist weiters berechtigt, sich an Unternehmen mit gleichem oder äh... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt BAO §21 BAO §22 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer betreibt im Standort St. ein Elektrounternehmen. Der Gewinn der im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma wird gemäß §5 EStG 1972 ermittelt, wobei das Wirtschaftsjahr abweichend vom Kalenderjahr jeweils am 30. Juni endet. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 1975/76 zum 30. Juni 1976 verbuchte der Beschwerdeführer vier Sparbücher mit einem Guthabenstand in Höhe von insgesamt S 609.367,12 einschließli... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: StGG Art5 BAO §21 EStG §4 Abs1 StGG Art. 5 heute StGG Art. 5 gültig ab 23.12.1867 BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Siehe PDF Dokument Schlagworte Gerichte Gerichtsbarkeit Justizverwaltung Einbringung der gerichtlichen Gebühren Kosten und Geldstrafen Vollstreckung Exekution European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1968:B440.1968 Zuletzt aktualisiert am 12.04.2018 mehr lesen...
Index: Keine Angabe
Norm: BAO Bundesabgabenordnung §1, BAO §1 Exekutionsordnung §7, EO §7 Abs4 Exekutionsordnung §54, EO §54Gerichtliches Einbringungsgesetz 1962 §6, GEG 1962 §6Gerichtliches Einbringungsgesetz 1962 §6, GEG 1962 §6 Abs1Gerichtliches Einbringungsgesetz 1962 §14, GEG 1962 §14 Abs1Gerichtliches Einbringungsgesetz 1962 §18, GEG 1962 §18 Verwaltungsvollstreckungsgesetz §3, VVG 1950 §3 BAO § 1 heute ... mehr lesen...