Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2BAO §276 Abs1
Rechtssatz: Bestätigt die Abgabenbehörde zweiter Instanz in ihrer Entscheidung inhaltlich die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes, die ihrerseits auf den Feststellungen des Betriebsprüfers beruht, dann hat die Berufungsvorentscheidung den Charakter eines Bedenkenvorhaltes (Hinweis E 25.4.1972, 1814/71). Es w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;
Rechtssatz: Ein während der mündlichen Berufungsverhandlung erstmals erfolgter Vorhalt reicht zur Wahrung des Parteiengehörs nicht aus, weil dem Bf im Rahmen einer doch relativ kurzen Verhandlung jedenfalls keine angemessene Frist für eine fundierte Äußerung zur Verfügung stand. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2;
Rechtssatz: Parteiengehör besteht darin, daß dem Abgabepflichtigen Gelegenheit zur Äußerung zur behördlichen Sachverhaltsannahme, zur Kenntnisnahme der Ergebnisse der Beweisaufnahme und zur Stellungnahme hiezu gegeben werden muß. Es ist von Amts wegen in einer förmlichen Weise dergestalt zu gewähren, daß der Partei dieser Verfahrensschritt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37 impl;AVG §45 Abs3 impl;BAO §115 Abs2;BAO §166;BAO §184 Abs1;
Rechtssatz: Der Abgabepflichtige muß im Schätzungsverfahren gehört werden. Es muß ihm nicht nur das Schätzungsergebnis, sondern auch die Ausgangspunkte, Überlegungen, Schlußfolgerungen und die angewendete Schätzungsmethode zur Kenntnis gebracht werden. Es liegt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;
Rechtssatz: Besteht das Ermittlungsverfahren nur aus Vorhaltsbeanwortungen durch den Abgabenpflichtigen und aus der Einsicht in ihn betreffende und ihm daher ihrem Inhalt nach bekannte Gerichtsakten, welche er selbst als Beweismittel angeboten hat, so besteht keine Pflicht zu formellem Vorhalt dieser Ermittlungsergebnisse gege... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §115 Abs2;BAO §236 Abs1;
Rechtssatz: Es ist Aufgabe desjenigen, der eine Abgabennachsicht erstrebt, im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht die entscheidungswesentlichen Umstände, also auch sein Einkommen, der Abgabenbehörde offenzulegen und nachzuweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:198... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die Beschwerdeführerin übt als Psychologin eine selbständige Tätigkeit aus. Den aus dieser Tätigkeit erzielten Umsatz besteuerte das Finanzamt anläßlich der Umsatzsteuerveranlagung für das Jahr 1982 mit dem ermäßigten Steuersatz des § 10 Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 (UStG 1972). Mit dem angefochtenen Bescheid behob jedoch die belangte Behörde den Umsatzsteuerbescheid des ... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2BAO §299 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/14/0036 E 14. Dezember 1982 RS 1 Stammrechtssatz Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E... mehr lesen...
Dem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften der Beschwerdeführerin, einer Offenen Handelsgesellschaft, für das Jahr 1975 legte das Finanzamt, letztlich auf Grund des Ergebnisses einer frühere Jahre erfassenden Betriebsprüfung, ein Organschaftsverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin als Organträger und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Anteile im gleichen Beteiligungsverhältnis im Eigentum der beiden Gesellschafter der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs2BAO §299 Abs1
Rechtssatz: Die Verpflichtung auf Gewährung von Parteiengehör vor einer Aufhebung durch die Oberbehörde nach § 299 BAO besteht nur, wenn ein neuer Sachverhalt angenommen oder neue Beweise aufgenommen wurden (Hinweis E 25.3.1981, 747/79 und E 29.9.1982, 82/13/0127). European Case Law Identi... mehr lesen...