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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Rechtssatz
Ein während der mündlichen Berufungsverhandlung erstmals erfolgter Vorhalt reicht zur Wahrung des Parteiengehörs nicht aus, weil dem Bf im Rahmen einer doch relativ kurzen Verhandlung jedenfalls keine angemessene Frist für eine fundierte Äußerung zur Verfügung stand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130021.X02Im RIS seit
05.11.1986Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008