Entscheidungsdatum 21.01.2019 Norm: AMA-Gesetz 1992 §21a AMA-Gesetz 1992 §21c Abs1 AMA-Gesetz 1992 §21e AMA-Gesetz 1992 §21f AMA-Gesetz 1992 §21g AMA-Gesetz 1992 §21i BAO §111 BAO §111 Abs1 BAO §111 Abs2 BAO §111 Abs4 BAO §2a BAO §20 BAO §262 Abs1 BAO §264 Abs1 BAO §264 Abs3 BAO §272 Abs1 BAO §274 Abs1 BAO §278 BAO §279 BAO §49 Abs1 B-VG Art.133 Abs4MOG 2007 §13MOG 2007 §6 VwGVG §15 VwGVG §24 Abs4 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die AMA legte dem BVwG eine Bescheidbeschwerde gegen den im Entscheidungskopf bezeichneten Zwangsstrafenbescheid vor, die von Herrn XXXX unterschrieben worden war. Die AMA legte dem BVwG eine Bescheidbeschwerde gegen den im Entscheidungskopf bezeichneten Zwangsstrafenbescheid vor, die von Herrn römisch 40 unterschrieben worden war. Herr XXXX, Geschäftsführer der Bf, hat diese Beschwerde, die unstrittig der Bf zug... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Erinnerung der AMA vom 07.09.2012, AZ I/2/5-amb, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) darauf hingewiesen, dass für das 1. Quartal des Jahres 2012 noch keine Beitragserklärungen für die Haltung von Legehennen vorgelegt worden seien. Für den Fall der Nichteinbringung wurde dem BF eine Zwangsstrafe in Höhe von EUR 72,00 angedroht. 2. Mangels fristgerechter Beibringung der Beitragserklärung wurd... mehr lesen...