IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Hubmayr über die Beschwerde von Herrn A, aus ***, ***, und Herrn B, aus ***, vom 15. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Gemeinde *** vom 9. Dezember 2020, mit welchem eine Berufung vom 15. Oktober 2020 gegen einen Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde *** vom 15. September 2020, betreffend die Vorschreibung einer Aufschließungsabgabe, als verspät... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Hofrat Mag. Röper als Einzelrichter über die Beschwerde A, ***, ***, vom 20. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes der Marktgemeinde *** vom 5. Dezember 2018, Zl. ***, mit welchem eine Berufung gegen einen Abgabenbescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde *** vom 27. Dezember 2017, Zl. ***, betreffend die Vorschreibung einer Stellplatz Ausgleichsabgabe, zurückgewiesen wurde, zu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 01.04.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §41BauO NÖ 2014 §63BAO §108BAO §245
Rechtssatz: Auch Anträgen auf neuerliche Erstreckung einer bereits verlängerten Berufungsfrist kommt hemmende Wirkung zu (vgl Ritz, BAO4, § 245). Schlagworte Finanzrecht; Stellplatz-Ausgleichsabgabe; Abgabenschuld, Stundung; Fristverlängerung; European Case Law Id... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 01.04.2019 Norm: BauO NÖ 2014 §41BauO NÖ 2014 §63BAO §108BAO §245
Rechtssatz: Ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsfrist nach § 245 Abs 3 BAO ist ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten im Sinne des § 85 Abs 1 BAO (vgl Ritz, BAO3, § 245). Die Verlängerung der Berufungsfrist setzt einen diesbezüglichen Antrag voraus. Der Antrag auf Fristverlängerung kann rechtswirksam... mehr lesen...