Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind zu gleichen Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft, wobei den Miteigentumsanteilen jeweils das ausschließliche Nutzungsrecht (Wohnungseigentum) an bestimmten Liegenschaftsteilen (Wohnung, Garten, Garage samt Zufahrt) zugeordnet ist. Der Kläger ist der Onkel des Beklagten. Die Wohnung des Beklagten wird von dessen Vater, dem Bruder des Klägers, alleine bewohnt. Diesem steht ein (seit 2002 verbüchertes) Fruchtgenussrecht an den Miteigentu... mehr lesen...
Norm: DVBauRG §7 Abs1 BauRG §5 Abs2 BauRG §6 Abs2 BauRG § 5 heute BauRG § 5 gültig ab 01.07.1990 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1990 BauRG § 5 gültig von 15.06.1912 bis 30.06.1990 BauRG § 6 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitantragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die Antragsteller begehrten die Einverleibung des Baurechts im Lastenblatt dieser Einlage für die Zeit bis 30.6.2040 für die Erstantragstellerin zu 1/5-Anteil und für die Zweitantragstellerin zu 4/5-Anteilen, die Eröffnung einer neuen Baurechtseinlage für die Zeit bis 30.6.2040, und in dieser im Eigentumsblatt die Einverleibung des Baurechts für die Erstantragstellerin zu 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 ABGB §435 ABGB §469 ABGB §526 ABGB §1446 BauRG §6 Abs2 ABGB § 297 heute ABGB § 297 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 435 heute ABGB § 435 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/191... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer des Grundstückes 744/1 KG Ried in der Riedmark. Dieses Grundstück besitzt eine gemeinsame Grenze zum Grundstück 736/2 in EZ 623 KG Ried in der Riedmark, das im Eigentum der beklagten Partei steht. Die beklagte Partei hatte mit Kaufvertrag vom 2.Februar 1983 ua von den Klägern Teilgrundstücke erworben, aus denen das Grundstück 736/2 gebildet wurde. Nach Punkt 11 dieses Kaufvertrages räumte die beklagte Partei ua den jeweiligen Eige... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 A ABGB §364b ABGB §523 Ca BauRG §1 BauRG §6 Abs2 ABGB § 364 heute ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...