IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr.in Hollinger aufgrund der Vorstellung des Herrn A. B. gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes Wien, vom 03.08.2020, zur GZ: VGW-241/030/RP08/ 8565/2020, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50, Gruppe Wohnbeihilfe, vom 01.07.2020 zur Zl. MA 50-WBH .../20, betreffend Neufestsetzung der Wohnbeihilfe gemäß dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnh... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch die Richterin Mag. Viti über die Vorstellung der Frau A. B. vom 31.03.2019 gegen das Erkenntnis der Rechtspflegerin des Verwaltungsgerichtes Wien vom 22.03.2019, Zl. VGW-241/030/RP07/2169/2019-1, mit welchem die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50, Gruppe Wohnbeihilfe, vom 10.01.2019, Zl. MA 50-WBH …/18, gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 2 VwGVG als unbegründet abgewiesen und der an... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Mag. Viti über die Vorstellung der Frau A. B. gegen das Erkenntnis des Rechtspflegerin des Verwaltungsgerichtes Wien, vom 05.03.2021, GZ: VGW-241/030/RP08/1619/2021-5, mit welchem die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 50, Gruppe Wohnbeihilfe, vom 10.09.2020, Zl. …, gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid bestätigt wur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 18.05.2021 Index: L83009 Wohnbauförderung WienL83049 Wohnhaussanierung Wien
Norm: WWFSG 1989 §2 Z14WWFSG 1989 §27
Rechtssatz: Dass die Zusicherung der Vorstellungswerberin vorliegt, der Kindesvater werde erhöhten Unterhalt zahlen, ist als Nachweis der Unterhaltspflicht ohne weitere Nachweise der Zahlung oder einem Gerichtsbeschluss nicht geeignet, ... mehr lesen...