RS Lvwg 2021/5/18 VGW-241/083/3725/2021/VOR

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

18.05.2021

Index

L83009 Wohnbauförderung Wien
L83049 Wohnhaussanierung Wien

Norm

WWFSG 1989 §2 Z14
WWFSG 1989 §27

Rechtssatz

Dass die Zusicherung der Vorstellungswerberin vorliegt, der Kindesvater werde erhöhten Unterhalt zahlen, ist als Nachweis der Unterhaltspflicht ohne weitere Nachweise der Zahlung oder einem Gerichtsbeschluss nicht geeignet, ein erhöhtes Einkommen nachzuweisen.

Schlagworte

Wohnbeihilfe; Mindesteinkommen; Unterhaltspflicht; Nachweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.241.083.3725.2021.VOR

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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