Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
18.05.2021Index
L83009 Wohnbauförderung WienNorm
WWFSG 1989 §2 Z14Rechtssatz
Dass die Zusicherung der Vorstellungswerberin vorliegt, der Kindesvater werde erhöhten Unterhalt zahlen, ist als Nachweis der Unterhaltspflicht ohne weitere Nachweise der Zahlung oder einem Gerichtsbeschluss nicht geeignet, ein erhöhtes Einkommen nachzuweisen.
Schlagworte
Wohnbeihilfe; Mindesteinkommen; Unterhaltspflicht; NachweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.241.083.3725.2021.VORZuletzt aktualisiert am
30.07.2021