Entscheidungen zu § 32 WVRG 2014

Landesverwaltungsgericht Wien

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TE Lvwg Beschluss 2019/8/22 VGW-124/077/10738/2019

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Oppel über den Antrag der A. GmbH, vertreten durch Rechtsanwältin, auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung betreffend das Vergabeverfahren "Rahmenvertrag B., Wien", Ausschreibungsnummer: …, den BESCHLUSS gefasst I. römisch eins. Zur Prüfung der von der Antragstellerin behaupteten Rechtswidrigkeiten wird ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet. II. römisch zwei. Folgende Einstweilige Verfügung wird erlasse... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 22.08.2019

RS Lvwg 2019/8/22 VGW-124/077/10738/2019

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.08.2019 Index: L72009 Beschaffung Vergabe Wien
Norm: WVRG 2014 §28WVRG 2014 §29WVRG 2014 §30WVRG 2014 §31WVRG 2014 §32
Rechtssatz: Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidung über den Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung daran gebunden, welche Maßnahmen die Antragstellerin beantragt hat. Etwaige Maßnahmen, die von einem über... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 22.08.2019

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