Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit dem bekämpften Bescheid sprach die belangte Behörde insbesondere Folgendes aus: "1. Gemäß § 91 Abs. 2 TKG 2003 wird festgestellt, dass [die beschwerdeführende Partei] folgende Bestimmungen des TKG 2003 verletzt: a) [Die beschwerdeführende Partei] verletzt § 25d Abs. 1 TKG 2003 dadurch, dass sie ihre Endkundenverträge im Zusammenhang mit einer "Geräteteilzahlungsvereinbarung" derart gestaltet, dass die nach § 25d Abs. 1 TKG 2003 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 91 Abs. 3 TKG 2003 das Recht der beschwerdeführenden Partei, Kommunikationsdienste in Österreich bereitzustellen, ab 01.02.2016 solange ausgesetzt, bis die beschwerdeführende Partei nachweislich sicherstellt, dass ihren Teilnehmern die Nummernübertragung gemäß § 23 TKG 2003 iVm § 2 NÜV 2012 zu allen österreichischen Mobil-Telefondienstebetreibern unein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 09.12.2015, R2/15-40, wurde folgenderweise ausgesprochen: "Gemäß § 91 Abs. 3 TKG iVm § 117 Z 12 TKG 2003 wird das Recht der XXXX, Kommunikationsdienste in Österreich bereit zu stellen, ab 01.02.2016 solange ausgesetzt, bis XXXX nachweislich sicherstellt, dass ihren Teilnehmern die Nummernübertragung gemäß § 23 TKG 2003 iVm § 2 NÜV 2012 zu allen österreichischen Mobiltelefond... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Straferkenntnis (wortgleich erging am 19.05.2014 eine Aufforderung zur Rechtfertigung an den Beschwerdeführer) entschied die belangte Behörde, der Beschwerdeführer habe "als Geschäftsführer der XXXX , Firmenbuch-Nr XXXX, und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass entgegen dem Bescheid der Telekom-Control-Kommission (TKK) vom 03.02.2014... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit "Aufforderung zur Rechtfertigung" vom 31.01.2014 wurde dem Beschwerdeführer folgende Verwaltungsübertretung angelastet: " ... Es wird Ihnen zur Last gelegt, folgende Verwaltungsübertretung begangen zu haben: Sie haben als Geschäftsführer der XXXX , Firmenbuch-Nr XXXX , und somit als deren gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1991 idgF Verantwortlicher dafür einzustehen, dass die XXXX , welche unter ihrer Marke " ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der RTR vom 18.2.2014, RAUF 06/2013-09, wurde folgenderweise ausgesprochen: "1. Gemäß § 91 Abs. 2 TKG 2003 wird festgestellt, dass die XXXX gegen ihre Verpflichtung zur Anzeige von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 25 Abs. 1 TKG 2003 verstößt, in dem die XXXX als Bedingung für die Beendigung ihrer Dienste die Verpflichtung des Kunden, die Löschung der Verbindungsnetzbetreibervorauswahl selbst zu v... mehr lesen...