Rechtssatz: 1.
Rechtssatz: Der unbestimmte Gesetzesbegriff "angemessene Kosten" in § 89 Abs 2 Satz 2 TKG ist dahin zu interpretieren, dass die Leistungsvergütung lediglich nach dem tatsächlichen Aufwand vorzunehmen ist. 2.
Rechtssatz: Im Verfahren zur Festsetzung ersatzfähiger Kosten nach § 89 Abs 2 TKG ist per analogiam das Gebührenanspruchsgesetz heranzuziehen. 3.
Rechtssatz: Die analoge Heranziehung des Gebührenanspruchsgesetzes hat unter anderem zur Folge (§ 38 Abs 1 GebAG), dass ein G... mehr lesen...
Norm: TKG §89
Rechtssatz: Rufdatenrückerfassung ist Inhalt des in § 89 TKG definierten Fernmeldegeheimnisses und die Maßnahmen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach § 149a ff StPO beziehen sich auch darauf. Entscheidungstexte 6 Bs 219/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 13.10.1998 6 Bs 219/98 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: TKG §89
Rechtssatz: Bereitstellen im Sinn des § 89 Abs 1 TKG umfaßt auch die anfallenden Rechnerzeiten. Der betriebswirtschaftlich errechnete Aufwand an CPU-Zeit ist sohin nicht ersatzfähig. Entscheidungstexte 6 Bs 219/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 13.10.1998 6 Bs 219/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:... mehr lesen...
Norm: TKG §89
Rechtssatz: CPU-Zeit betrifft den Maschineneinsatz und die Bereitstellung der für die Fernmeldeüberwachung erforderlichen Einrichtung, daher kein Anspruch auf Kostenersatz. Entscheidungstexte 6 Bs 27/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 03.03.1998 6 Bs 27/98 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0819:1998:RI00... mehr lesen...
Norm: TKG §89
Rechtssatz: Mangels Kalkulationsunterlagen zum Personalaufwand ist in analoger Anwendung des § 34 GebAG auf die Honorarrichtlinien der BWK für die Ingenieurbüros zurückzugreifen. Entscheidungstexte 6 Bs 27/98 Entscheidungstext OLG Innsbruck 03.03.1998 6 Bs 27/98 Schlagworte Rufdatebnrückerfassung European C... mehr lesen...