Norm
TKG §89Rechtssatz
Mangels Kalkulationsunterlagen zum Personalaufwand ist in analoger Anwendung des § 34 GebAG auf die Honorarrichtlinien der BWK für die Ingenieurbüros zurückzugreifen.Mangels Kalkulationsunterlagen zum Personalaufwand ist in analoger Anwendung des Paragraph 34, GebAG auf die Honorarrichtlinien der BWK für die Ingenieurbüros zurückzugreifen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
RufdatebnrückerfassungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000053Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010