Norm: KSchG §28TKG 2003 §26
Rechtssatz: Die Notwendigkeit, allgemeine Geschäftsbedingungen der Regulierungsbehörde vorzulegen (§ 26 TKG 2003), bietet keine ausreichende Gewähr dafür, dass die Beklagte nicht doch inhalt- oder sinngleiche Bestimmungen in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnimmt und - angesichts eines immer gegebenen Beurteilungsspielraums und der Ungewissheit, wie genau die Regulierungsbehörde die Bedingungen prüfen wird - ... mehr lesen...