Entscheidungen zu § 25 Abs. 2 TKG 2003

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2009/9/8 1Ob123/09h

Entscheidungsgründe: Die Beklagte bietet bundesweit Mobilfunkleistungen an. Sie verwendet im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln enthalten: 1. Nicht ausschließlich begünstigende Änderungen werden dem Teilnehmer schriftlich unter gleichzeitiger Vornahme einer Änderungskündigung durch m***** mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Rechnungsaufdruck, mitgeteilt. S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.09.2009

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