Entscheidungsgründe: I. VERFAHRENSGANG römisch eins. VERFAHRENSGANG 1. Mit Schriftsatz vom XXXX nahm die Beschwerdeführerin zu dem von der Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH (im Folgenden: RTR-GmbH) für das Jahr 2023 veröffentlichten Budget zur Medien-, Telekom- und Post Regulierung Stellung und ersuchte bezüglich des Finanzierungsbeitrages 2023 „um Erlassung einer umfassenden bescheidmäßigen Anordnung der Vorschreibungen“. Weiters teilte die Beschwerdeführerin mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 22.04.2015 forderte die belangte Behörde die beschwerdeführende Partei auf, das von ihr bereitgestellte Kabelnetz zur Weiterverbreitung von Rundfunk gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 der belangten Behörde anzuzeigen. Dieser Aufforderung kam die beschwerdeführende Partei am 06.05.2015 nach. 2. Mit Schreiben vom 03.12.2015 zog die beschwerdeführende Partei die Anzeige gemäß § 15 Abs 1 TKG 2003 zurück und führte dazu im Wesentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.06.2016 verständigte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die XXXX GmbH (in Folge: Beschwerdeführerin) darüber, dass diese den ihr am 15.03.2016 gemäß § 34 KOG vorgeschriebenen Finanzierungsbeitrag des ersten Quartals 2016 nicht entrichtet habe. 1. Mit Schreiben vom 13.06.2016 verständigte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) die römisch 40 GmbH (in F... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid der KommAustria vom 22.06.2016, KOA 6.120/16-008, wurde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß § 120 Abs 1 Z 8 iVm § 91 TGK 2003 wie folgt entschieden: 1. Mit Bescheid der KommAustria vom 22.06.2016, KOA 6.120/16-008, wurde im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht gemäß Paragraph 120, Absatz eins, Ziffer 8, in Verbindung mit Paragraph 91, TGK 2003 wie folgt entschieden: "1. Gemäß § 120 Abs. 1 Z 8 iVm § 91 Abs. 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde "über den Ersatz der Kosten, die von der [Beschwerdeführerin] für die Bereitstellung der Einrichtungen, die für die Übermittlung von Daten gemäß § 94 Abs 4 TKG 2003 erforderlich sind und ausschließlich in Umsetzung der Datensicherheitsverordnung (DSVO) BGBl II Nr. 402/2011 aufgewendet wurden" wie folgt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid entschie... mehr lesen...