Mit Antrag vom 25. März 1998 begehrte der Beschwerdeführer die Verlängerung seiner bis 5. Mai 1998 befristeten Lenkberechtigung. Hinsichtlich der Klassen B und F wurde ihm die Lenkberechtigung mit Bescheid vom 5. Mai 1998 für die Dauer von vier Jahren erteilt mit dem Auftrag, alle zwei Jahre einen EEG-Befund vorzulegen. Hinsichtlich der Verlängerung der Lenkberechtigung für die Gruppe 2 (Klassen C und E) wurde der Antrag mit Bescheid der Erstbehörde vom 17. Juli 1998 abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;FSG-GV 1997 §12 Abs3;
Rechtssatz: Unter epileptischen Anfällen LEIDET eine Person nur dann, wenn solche Anfälle wiederholt, wenn auch in unregelmäßigen oder größeren Abständen auftreten, sodass im Zeitpunkt der von der Behörde zu treffenden Entscheidung damit gerechnet werden muss, dass ein solcher Anfall in absehbarer Zeit wieder auftreten ka... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. April 1995 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 entzogen. Ein Antrag der Beschwerdeführerin vom 31. Juli 1995 auf Wiedererteilung der Lenkerberechtigung wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 26. September 1996 wegen Fehlens der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen abgewiesen. Diese Entscheidung stützte sich auf das Gutac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;FSG 1997 §8 Abs1;FSG 1997 §8 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2 impl;
Rechtssatz: Nach § 8 Abs 1 zweiter Satz FSG 1997 darf das ärztliche Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung nicht älter als ein Jahr sein (was für Gutachten von Amtsärzten nach § 8 Abs 2 FSG 1997 in gleicher Weise zu gelten hat). Es ist auch nicht zulässig, der behö... mehr lesen...