Entscheidungen zu § 4 Abs. 7 FSG

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE UVS Steiermark 2008/06/06 42.6-5/2008

Mit dem im Spruch: genannten Bescheid wurde der Berufungswerber gemäß § 4 Abs 3 und Abs 7 FSG als Person (Inhaber einer Lenkberechtigung für Anfänger) verpflichtet, eine Nachschulung zu absolvieren: Lenkberechtigung der Gruppen/Klassen: B, ausgestellt am: 05.03.2007, ausgestellt von: BH Hartberg, Geschäftszahl: 06223517. Die Probezeit verlängert sich hiedurch bis 17.02.2011. Weiters wurde darauf verwiesen, dass, wenn dieser Anordnung nicht binnen 4 Monaten Folge geleistet wird oder wenn die... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 06.06.2008

RS UVS Steiermark 2008/06/06 42.6-5/2008

Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 7 FSG darf der Lenker während der Probezeit ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Verstöße gegen diese Bestimmung sind nur mit der Anordnung einer Nachschulung zu ahnden. Der Berufungswerber hatte mit seiner Vorgangsweise, bei einem Atemalkoholgehalt von 0,23 mg/l einen PKW in den frühen Morgenstunden durch Ing... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 06.06.2008

TE UVS Steiermark 2004/11/18 42.3-5/2004

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber aufgetragen, gemäß § 4 Abs 3 FSG eine Nachschulung für die Klasse B zu absolvieren und wurde dadurch die Probezeit bis 11. Oktober 2005 verlängert. Es wurde ihm angedroht, dass er im Falle der Nichtfolgeleistung der Anordnung binnen vier Monaten oder wenn die Mitarbeit bei der Nachschulung unterlassen wird, die Lenkberechtigung gemäß § 24 Abs 3 FSG bis zur Befolgung der Anordnung entzogen würde. Zudem wurde ihm aufgetragen, gemäß § 4... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 18.11.2004

RS UVS Steiermark 2004/11/18 42.3-5/2004

Rechtssatz: Zur Ermittlung des Blutalkoholwertes zum Lenkzeitpunkt mittels Rückrechnung ist auszuführen, dass der Alkoholabbau in der Spätphase der Eliminationskurve nicht mehr linear, sondern exponentiell ausschleichend erfolgt (Penning, Rechtsmedizin, Unimed Verlag 1996 S. 265). Bei einem nachträglich gemessenen Blutalkoholwert unter 0,2 Promille kann der stündliche Abbauwert somit deutlich kleiner als 0,1 Promille sein. Es ist daher eine Rückrechnung von einem nach unten korrigierten Bl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 18.11.2004

TE UVS Steiermark 2003/09/22 42.16-16/2003

Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde für die nunmehrige Berufungswerberin gemäß § 4 Abs 3 FSG eine Nachschulung angeordnet. Begründet wurde diese Maßnahme im Wesentlichen damit, dass die Berufungswerberin laut Mitteilung des Wachzimmers E der Bundespolizeidirektion G am 31.07.2003 den Personenkraftwagen mit dem behördlichen Kennzeichen lenkte, obwohl ihr Atemalkoholgehalt 0,10 mg/l betragen habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerecht erhobene Berufung, i... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 22.09.2003

RS UVS Steiermark 2003/09/22 42.16-16/2003

Rechtssatz: Eine Nachschulung gemäß § 4 Abs 3 und 7 FSG, weil die Besitzerin eines Probeführerscheines einen Personenkraftwagen in einem leicht durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (Atemalkoholwert 0,1 mg/l) gelenkt hatte, ist nicht erforderlich, wenn diese Tat in einer offenkundigen Notstandssituation nach § 6 VStG begangen wurde, weil die Betreffende wegen einer massiver Bedrohung und Verfolgung durch ihren Ex-Freund in ihr Fahrzeug geflüchtet war und nur eine kurze Fahrt zum Polizeiwa... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 22.09.2003

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