IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1984 geborenen) Herrn S. B. in H., A.-straße (Schweiz), gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 30.03.2018, Zl. …, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Die ordentliche Revision ist nicht zulässig. Entscheidungsgrü... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde des Herrn A. G., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 18.12.2017, Zahl …, betreffend Abweisung des Antrags auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF. wird der Beschwerde stattgegeben und der angef... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Wie die Behörde ein Anbringen zu behandeln hat, richtet sich nach seinem Inhalt. Für die Auslegung von Anbringen ist analog auf die Regen des bürgerlichen Rechts über die Auslegung von Willenserklärungen zur... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Parteienanbringen ist grundsätzlich der Inhalt des Anbringens, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschritts maßgebend. Die Anwendung dieses Grundsatzes setzt voraus,... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es bei antragsbedürften Verwaltungsakten (ein solcher liegt hier vor; s. § 28 Abs. 1 FSG) unzulässig, entgegen dem eindeutig erklärten Wille... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 15.06.2018 Index: 90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §3 Abs1 Z3FSG §8 Abs2FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3FSG §26 Abs2 Z1FSG §28 Abs1FSG-GV §17 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung von Anbringen kommt es zwar nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel eines Parteis... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter DDr. Lacina über die Beschwerde des Herrn P. A. gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 15.11.2017, Zahl: E/20550/VA/17, mit welchem 1.) die gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 FSG 1997 erteilte Lenkberechtigung für die Klasse(n) AM und B für die Dauer von zwei Jahren entzogen wurde und 2.) ihm aufgetragen wurde, bis zum Ablauf der Entziehungszeit ein amtsärztliches Gutachten über die gesundhei... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Konecny über die Beschwerde des Herrn Dr. W. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 30.03.2017, Zl. E/533/VA/17, betreffend Aussetzung des Verfahrens, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes - VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid mit der Maß... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.09.2017 Index: 90/02 Führerscheingesetz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §24 Abs1 Z1FSG §24 Abs3AVG §38 2. SatzAVG §57 Abs1
Rechtssatz: Vorfragen iSd. § 38 AVG setzen voraus, dass der
Spruch: der erkennenden Behörde in der Hauptfrage nur nach Klärung einer Vorfrage durch eine andere österreichische Behörde oder ein anderes österreichisches Gericht als Haup... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter DDr. Lacina über die Beschwerde der Frau R. E., gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt vom 16.12.2016, Zahl: E 21285/VA/16, mit welchem 1.) gemäß § 24 Absatz 1 Zif. 1 Führerscheingesetz 1997 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, die Lenkberechtigung für die Klasse(n) AM und B entzogen, 2.) gemäß § 24 Abs. 3 Führerscheingesetz 1997 in Ve... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter DDr. Lacina, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 17.1.2017, über die Beschwerde des Herrn P. H., vertreten durch Herrn RA, gegen den Bescheid der der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 29.6.2016, GZ:E/8671/VA/16, mit welchem der Vorstellung gegen den Bescheid vom 17.5.2016 keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe bestätigt wurde, dass die Entz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (1984 geborenen) Herrn D. H., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 30.12.2015, Zl. E/23.635/VA/15, betreffend Entziehung der Lenkberechtigung und Anordnung einer Nachschulung, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gemäß Paragraph... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Romano über die Beschwerde des Herrn H. S., vertreten durch Rechtsanwälte, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 09.11.2016, Zl. E/16200/VA/16, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeben und der angefochtene Bescheid bestätigt. römisch eins. Gemäß Paragraph 28, Absatz eins, VwGVG wird der Beschwerde keine Folge gegeb... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Kummernecker über das Rechtsmittel des Herrn Friedrich K., vertreten durch RA, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 7.11.2013, Zl.: E/12170/VA/13, mit welchem Herrn Friedrich K. seine Lenkberechtigung für die Klassen AM und B gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 FSG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 zweiter Satz Z 2 FSG für die Zeit von acht Monaten, gerechnet ab Zustellung des Bescheides, ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Kummernecker über die Beschwerde des Herrn Mairbek W., vertreten durch RA, gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 15.1.2014, GZ: E/26419/VA/13, mit welchen dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 FSG seine Lenkberechtigung gemäß § 25 Abs. 3 FSG für die Zeit von sechs Monaten entzogen und gemäß § 24 Abs. 3 FSG angeordnet wurde, dass der Beschwerdeführer bis zum Ablauf der... mehr lesen...