Das Landesverwaltungsgericht Salzburg fasst durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde von Herrn AB,…, vertreten durch Rechtsanwalt AG, …. gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 22.9.2020, Zahl …., folgenden B E S C H L U S S: Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulässig. Gegen diesen Beschluss ist die Revision an den ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Erwin Ziermann über die Beschwerde von Herrn AB AA, AF, AD AE, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft AE (belangte Behörde) vom 26.05.2020, Zahl xx, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides wird mit der Maßgabe bestätigt, dass unter Punkt 1. zwischen den Worten „Wirkung“ und „Zustellung“, das Wort „der“ e... mehr lesen...