Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 FSG

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RS UVS Kärnten 2005/05/18 KUVS-838/2/2005

Rechtssatz: Die Überschreitung der höchstzulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb des Ortsgebietes um 50 km/h ist wegen des beträchtlichen Ausmaßes als schwerer Verstoß gegen straßenpolizeiliche Vorschriften im spezifischen Sinne des § 19 Abs. 3 zweiter Satz Z 4 FSG zu qualifizieren. Nach der Systematik des Führerscheingesetzes ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Ausmaß, das nach § 7 Abs. 3 Z 4 Führerscheingesetz bereits eine bestimmte Tatsache darstellt, welche zu einer Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.2005

TE Uvs Bescheid 2003/10/27 3-79-86/03

1.       Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin gemäß § 19 Abs 3 Z 4 des Führerscheingesetzes (FSG) die Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten mit R E versagt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin gemäß Paragraph 19, Absatz 3, Ziffer 4, des Führerscheingesetzes (FSG) die Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten mit R E versagt. 2.       Gegen diesen Bescheid hat die Berufungswerberin rechtzeitig Berufung erhoben.... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 27.10.2003

RS UVS Vorarlberg 2003/10/27 3-79-86/03

Rechtssatz: Es war zu prüfen, ob trotz eines kurzfristigen Entzuges der Lenkberechtigung die Voraussetzung eines siebenjährigen Besitzes der Lenkberechtigung für die Begleitung von Ausbildungsfahrten erfüllt ist. Im gegenständlichen Fall lag während des Entzuges keine gesundheitliche Nichteignung vor; maßgeblich für den Entzug war nur, dass eine Frist zur Vorlage eines Gutachtens nicht eingehalten worden war. Es entspricht nicht dem Sinn der Regelung, dass ein kurzfristiger Entzug der Lenk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.10.2003

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