Entscheidungen zu § 1 Abs. 4 FSG

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RS UVS Kärnten 2012/12/21 KUVS-K3-1346-1347/8/2012

Rechtssatz: Die Führerscheinrichtlinie bezweckt die Verhinderung der mehrfachen Erteilung von Lenkberechtigungen und die Vermeidung des Besitzes von mehreren Führerscheinen im Gebiet des EWR und dient auch deren Art. 8 Abs. 4 dem Ziel der Richtlinie, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Das FSG bezweckt die Umsetzung der Führerscheinrichtlinie, wobei eine Zusammenschau der §§ 1 Abs. 4 und 3 Abs. 2 FSG zum Ergebnis führt, dass die eingangs gestellte Frage, ob eine nach vollstreck... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.12.2012

TE UVS Wien 2008/03/07 03/P/36/11064/2007

Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Josefstadt für die Bezirke 7, 8 und 9, vom 26.11.2007 wurde der Berufungswerber (Bw) schuldig erkannt, er habe am 15.9.2007 um 23:22 Uhr in Wien, R-platz Kreuzung U-straße das Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-65 gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen inländischen Lenkberechtigung der Klasse B zum Lenken des gegenständlichen Fahrzeuges gewesen sei. Der Bw habe dadurch § 1 Abs 3 des Führersche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 07.03.2008

RS UVS Wien 2008/03/07 03/P/36/11064/2007

Rechtssatz: Der Meldungsleger ist offenbar davon ausgegangen, dass der ihm vorgewiesene deutsche Führerschein des Besch. diesen nicht dazu berechtige, in Österreich ein Fahrzeug zu lenken, weil dieser zuvor schon mehrmals wegen Übertretungen des § 1 Abs 3 FSG 1997 bestraft worden ist und ein vom Besch. in Österreich gestellter Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung wohl abschlägig beschieden worden wäre. Damit hat der Meldungsleger aber die Rechtslage verkannt, lässt sich doch für die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 07.03.2008

TE UVS Tirol 2006/09/11 2006/30/1478-4

Dem Berufungswerber wurde im bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein angelastet, dass er das Sattelkraftfahrzeug mit dem Kennzeichen (I) XY (Sattelzugfahrzeug) und (B) XY (Sattelanhänger) am Dienstag, den 28.03.2006, um 14.34 Uhr auf der Inntalautobahn A12, einer Straße mit öffentlichen Verkehr, bei Strkm. 24,300 gelenkt hat, obwohl er nicht im Besitze einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung war.   Dem Berufungswerber wurde eine Verwaltungsübertretu... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 11.09.2006

TE UVS Wien 2004/12/14 03/P/34/3237/2004

Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen den Berufungswerber ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie haben am 05.12.2003 um (von ? bis) 20.35 Uhr in Wien, L-weg den PKW mit dem Kennzeichen W-32 gelenkt und als Besitzer einer von einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung gelenkt, obwohl seit der
Begründung: Ihres Hauptwohnsitzes im Bundesgebiet mehr als 6 Monate verstrichen sind und Sie sich daher nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung befanden Sie haben dadurch fo... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/14 03/P/34/3237/2004

Rechtssatz: Der Unrechtsgehalt einer Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 1 iVm § 37 Abs 1 FSG liegt bloß im Lenken eines Kfz trotz Verstreichen der für die (aktuell mögliche) Umschreibung einer in einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung gesetzlich vorgesehenen oder behördlich bewilligten Frist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/14 03/P/34/3237/2004

Rechtssatz: Ein von einem Kfz-Lenker bereits anlässlich der Anhaltung gezeigtes, offenbar mit einer gesinnungsmäßigen Missbilligung der Tat verbundenes Schuldbekenntnis wegen (erheblicher) Überschreitung der sechsmonatigen Frist ab
Begründung: eines inländischen Hauptwohnsitzes zur Umschreibung einer in einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung kann im Sinne des § 34 Z 17 StGB mildernd wirken, soweit nicht bestimmte
Gründe: gegen den für ein reumütiges Geständnis charakteristischen er... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.12.2004

TE UVS Burgenland 2000/07/11 084/06/00007

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe ein Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitz einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkerberechtigung für die Klasse oder Unterklasse, in die das Fahrzeug fällt, gewesen zu sein. Er habe am 22 10 1999 um 11 00 Uhr an einer näher bezeichneten Stelle der B 62 einen dem österreichischen Kennzeichen nach bestimmten PKW gelenkt, obwohl er nur einen rumänischen Führerschein vom 26 05 1997, welcher nicht binnen sec... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 11.07.2000

RS UVS Burgenland 2000/07/11 084/06/00007

Rechtssatz: Hat eine Person ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet und sind seit dessen
Begründung: mehr als sechs Monate verstrichen, ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges aufgrund einer von einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung nicht zulässig. Die Übertretung     snorm ist in einem solchen Fall § 1 Abs 4 zweiter Satz in Verbindung mit § 23 Abs 1 FSG, die Sanktionsnorm § 37 Abs 1 FSG. Schlagworte Ausländische Lenkerberechtigung, Hauptwohnsitz, Übertretungsnorm, Sanktionsnorm mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 11.07.2000

RS UVS Oberösterreich 1999/08/03 VwSen-106449/8/Br

Rechtssatz: Nach § 1 Abs3 FSG ist das Lenken eines Kraftfahrzeuges und das Ziehen eines Anhängers, ausgenommen in den Fällen des Abs5, nur zulässig mit einer von der Behörde erteilten gültigen Lenkberechtigung für die Klasse oder Unterklasse (§ 2), in die das Kraftfahrzeug fällt. Eine von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates ausgestellte Lenkberechtigung ist einer Lenkberechtigung gemäß § 1 Abs3 leg.cit gleichgestellt (§ 1 Abs4 FSG). Schon aus diesem Grunde muss nach dem Gesetzeswor... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.08.1999

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