Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG §34 Abs1 Z13GebG 1957 §15 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/16/0109 E 3. September 2020 RS 5 (hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Mit Ablauf des 31. Juli 2008 ist die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 3 GebG, soweit sich diese auf das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz bezieht, für Rechtsvorgänge,... mehr lesen...