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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §34 Abs1 Z13Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/16/0109 E 3. September 2020 RS 5 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Mit Ablauf des 31. Juli 2008 ist die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 3 GebG, soweit sich diese auf das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz bezieht, für Rechtsvorgänge, für die die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht, inhaltsleer geworden. Im Revisionsfall ist vielmehr entscheidend, dass für die gegenständlichen Schenkungsverträge das Grunderwerbsteuergesetz maßgebend ist und damit der Tatbestand der Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 3 GebG "Rechtsgeschäfte, die unter das ... Grunderwerbsteuergesetz ... fallen" eingreift. Für die Anwendung der Befreiungsbestimmung genügt es, dass ein Rechtsgeschäft überhaupt dem genannten Verkehrsteuergesetz unterliegt; es ist also nicht erforderlich, dass eine nach diesen Gesetzen anfallende Steuer auch tatsächlich vorgeschrieben wurde (vgl. Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Bd. I10, Rz 66 ff zu § 15 GebG, mwN).Mit Ablauf des 31. Juli 2008 ist die Befreiungsbestimmung des Paragraph 15, Absatz 3, GebG, soweit sich diese auf das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz bezieht, für Rechtsvorgänge, für die die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entsteht, inhaltsleer geworden. Im Revisionsfall ist vielmehr entscheidend, dass für die gegenständlichen Schenkungsverträge das Grunderwerbsteuergesetz maßgebend ist und damit der Tatbestand der Befreiungsbestimmung des Paragraph 15, Absatz 3, GebG "Rechtsgeschäfte, die unter das ... Grunderwerbsteuergesetz ... fallen" eingreift. Für die Anwendung der Befreiungsbestimmung genügt es, dass ein Rechtsgeschäft überhaupt dem genannten Verkehrsteuergesetz unterliegt; es ist also nicht erforderlich, dass eine nach diesen Gesetzen anfallende Steuer auch tatsächlich vorgeschrieben wurde vergleiche Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren, Bd. I10, Rz 66 ff zu Paragraph 15, GebG, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024160022.J05Im RIS seit
13.03.2025Zuletzt aktualisiert am
24.03.2025