Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 601-630 von 780

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §608;BewG 1955 §4;BewG 1955 §9;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Rechtsübertragung bei durch fideikommissarische Substitution gebundenen Sachen (Genehmigung durch Nacherbin, bzw Erlangen des vollen Eigentums durch V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §613;BewG 1955 §9;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Trotz wirklicher Übergabe einer Eigentumswohnung durch die schenkende "Vorerbin an den beschenkten Dritten" bewirkt die ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot einschließende fideikomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §23 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Soweit einzelne Tatbestände (hier § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 iVm § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955) auf den rechtlichen Vorgang abstellen, geht schon zufolge § 21 Abs 2 BAO die rechtliche Beurteilung der wirtschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zugänglich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §608;BewG 1955 §4;BewG 1955 §9;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Rechtsübertragung bei durch fideikommissarische Substitution gebundenen Sachen (Genehmigung durch Nacherbin, bzw Erlangen des vollen Eigentums durch V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §613;BewG 1955 §9;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Trotz wirklicher Übergabe einer Eigentumswohnung durch die schenkende "Vorerbin an den beschenkten Dritten" bewirkt die ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot einschließende fideikomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §23 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Soweit einzelne Tatbestände (hier § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 iVm § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955) auf den rechtlichen Vorgang abstellen, geht schon zufolge § 21 Abs 2 BAO die rechtliche Beurteilung der wirtschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3 Stammrechtssatz Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zugänglich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1988/9/8 87/16/0169

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: DR (in der Folge: Vorerbin) war laut Grundbuchsauszug vom 1. April 1986 Eigentümerin eines mit Wohnungseigentum untrennbar verbundenen Liegenschaftsanteiles gewesen. Gleichzeitig war bei diesem Eigentumsrecht dessen Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution zugunsten KS (in der Folge: Nacherbin) angemerkt gewesen. Laut schriftlichem Mietvertrag vom 1. April 1986 hatte die Vorerbin dem Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0026

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0026

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO zugänglichen Tatbestand (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0026

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0026

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG handelt es sich um einen an einen wirtschaftlichen Vorgang anknüpfenden, der wirtschaftlichen Betrachtungsweise iSd § 21 Abs 1 BAO zugänglichen Tatbestand (Hinweis E 14.4.1986, 84/15/0140). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0187

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes steuerbefreit (Hinweis E 16.6.1983, 82/15/0028, VwSlg 5794 F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1988

RS Vwgh 1988/2/11 86/16/0187

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungstatbestandes steuerbefreit (Hinweis E 16.6.1983, 82/15/0028, VwSlg 5794 F... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.02.1988

RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0035

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann ein einheitlicher Schenkungsvorgang nicht zum Zweck der Schenkungssteuerbemessung aufgespalten werden (im vorliegenden Fall erfolgte die Schenkung eines Grundstückes mit einer Auflage und die Schenkung eines Geldbetrages). Daran vermag auch der Umstand nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0035

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs8;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kann ein einheitlicher Schenkungsvorgang nicht zum Zweck der Schenkungssteuerbemessung aufgespalten werden (im vorliegenden Fall erfolgte die Schenkung eines Grundstückes mit einer Auflage und die Schenkung eines Geldbetrages). Daran vermag auch der Umstand nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer objektiven Bereicherung im Falle eines "Erbschaftskaufs", bei dem die Leistung in der Überlassung von Liegenschaften und die Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht und der gemeine Wert der Leistung (hier S 10,100.000,--) den gemeinen Wert der Gegenleistung (hier S 6,100.000,--... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt man dem gemeinen Wert der durch "Erbschaftskauf" erworbenen Liegenschaften in der Höhe von S 10,100.000,-- den gemeinen Wert der Gegenleistung in der Höhe von S 6,100.100.-- gegenüber, wobei diese Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht, so erscheint die Bejahung eines zur Annahme einer g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer objektiven Bereicherung im Falle eines "Erbschaftskaufs", bei dem die Leistung in der Überlassung von Liegenschaften und die Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht und der gemeine Wert der Leistung (hier S 10,100.000,--) den gemeinen Wert der Gegenleistung (hier S 6,100.000,--... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt man dem gemeinen Wert der durch "Erbschaftskauf" erworbenen Liegenschaften in der Höhe von S 10,100.000,-- den gemeinen Wert der Gegenleistung in der Höhe von S 6,100.100.-- gegenüber, wobei diese Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht, so erscheint die Bejahung eines zur Annahme einer g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1381;ABGB §1444;ABGB §938;ABGB §939;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übernimmt jemand auf Grund eines Übergabsvertrages, über den ein Notariatsakt aufgenommen wurde, ein gewerbliches Unternehmen mit der Verpflichtung, dem Übergeber auf dessen Lebensdauer eine monatliche wertgesicherte Versorgungsrente zu bezahlen und wird später ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergeben sollte (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1381;ABGB §1444;ABGB §938;ABGB §939;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übernimmt jemand auf Grund eines Übergabsvertrages, über den ein Notariatsakt aufgenommen wurde, ein gewerbliches Unternehmen mit der Verpflichtung, dem Übergeber auf dessen Lebensdauer eine monatliche wertgesicherte Versorgungsrente zu bezahlen und wird später ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergeben sollte (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0134 E 31. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der "Wert des Grundstückes" gemäß § 3 Z 2 GrEStG ist gemäß § 12 Abs 1 GrEStG dessen Einheitswert (Hinweis E 15.2.1960, 478/56, VwSlg 2172 F/1960, E 19.2.1970, 1144/68, sowie auf Dorazil-Schwärzler, GrEStG, S 140). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Im Falle des Grundstückserwerbs durch Schenkung unter einer den Wert (Einheitswert) des Grundstücks übersteigenden Auflage (hier: Durch Erwerbsvorgang übernommene Schulden größer als der Einheitswert des Unternehmensanteiles) sind hinsichtlich der Besteuerung dieses Vorganges nicht die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Übersteigt im Falle einer Schenkung unter einer Auflage der Wert der Auflagen den Wert des übereigneten Grundstücks, unterliegt auch eine Schenkung nach bürgerlichem Recht der Grunderwerbsteuer. Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd Privatrechtes, sondern auch jede dem Beschenkten als solche auferlegte Leistung, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

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