Mit Erbschaftssteuerbescheid vom 7. Jänner 2003 schrieb das Finanzamt Graz-Umgebung dem Beschwerdeführer Erbschaftssteuer in der Höhe von EUR 36.827,76 vor. In der Bemessungsgrundlage der Steuervorschreibung war u.a. der steuerlich maßgebliche Wert der Grundstücke mit EUR 618.518,51 enthalten. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, bei der Vorschreibung der Erbschaftssteuer seien die Kredit- und Darlehensverbindlichkeiten nicht berücks... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §531;ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: § 20 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung jener Schulden und Lasten, die vom Vermögenswert abzuziehen sind, und gebietet den Abzug von Erbgangsschulden (§ 20 Abs. 4 ErbStG), der Erblasserschulden (§ 20 Abs. 5 ErbStG) sowie der Erbfallsschulden (§ 20 Abs. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;
Rechtssatz: Nach § 20 Abs. 5 ErbStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zur Leistung einer Schuld oder Last, die nach Maßgabe ihres rechtlichen Gehalts auf die Erben übergeht und diese verpflichtet, die Schuld aus dem ererbten Vermögen abzudecken, eine Abzugspost. Voraussetzung für die Absetzbarkeit von Schulden und Lasten ist, dass sie mit grundsätzlich de... mehr lesen...
Auf Grund eines Testamentes waren die Beschwerdeführerin und drei weitere Personen zu gleichen Teilen zu Erben nach der am 29. Mai 1990 verstorbenen K berufen. Mit Notariatsakt vom 17. Jänner 1991 schlossen die Beschwerdeführerin einerseits und ihre drei Miterben andererseits einen Vertrag, womit die Beschwerdeführerin ihr Erbrecht an die drei Miterben entgeltlich um S 12 Mio. veräußerte. Die Punkte VIII. und IX. dieses Vertrages haben auszugsweise folgenden Inhalt: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §20 Abs6;ErbStG §20 Abs8;
Rechtssatz: § 20 Abs. 4 ErbStG enthält eine demonstrative Aufzählung bestimmter vom Erwerb abzuziehender Kosten. Dabei handelt es sich um den Abzug der sogenannten Erbgangsschulden, worunter man diejenigen Verbindlichkeiten versteht, die durch die gerichtliche Abhandlungspflege entstehen. Diese Abzugsregelung ist (w... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind testamentarische Erben nach der am 18. Februar 1985 verstorbenen Erna P. In den ausgesetzten Legaten verfügte die Erblasserin jeweils, daß die auf den jeweiligen Legatar entfallende Erbschaftssteuer aus ihrem Nachlaßvermögen zu entrichten sei. Die Höhe dieser Erbschaftssteuer wird von beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens mit S 17,563.045,-- angegeben. Strittig ist zwischen den Parteien allein die Frage, ob die auf die Legate entfallende... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §10;ErbStG §13 Abs1;ErbStG §20 Abs4;ErbStG §20 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0162
Rechtssatz: Die Anordnung des § 10 erster Satz ErbStG führt dazu, daß nur die Zuwendung und nicht die Zuwendung samt Steuer steuerbar ist; daraus ergibt sich letztlich eine mit dem Bereicherungsprinzip in Widerspru... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach der am 21. Oktober 1983 verstorbenen Mag. Erika K. Im Nachlaß befand sich unter anderem der Betrieb einer Apotheke (Einzelunternehmen). Mit Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 20. Dezember 1988, GZ. GA 11 - 1993/8/88, wurde die Erbschaftssteuer für diesen Erwerbsvorgang mit S 3,876.874,-- festgesetzt. In einem die Jahre 1983 und 1984 betreffenden Betriebsprüfungsbericht wurde darauf hingewi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;EStG 1972 §24 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ermittelt die Behörde nicht die tatsächlich der Erbschaftssteuer unterliegenden Besitzposten (hier vor Abzug der Verbindlichkeiten im Sinne des § 20 Abs 5 ErbStG), sondern geht sie im Bereich des erworbenen Betriebs (ausgehend von der im eidesstättigen... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1229; ABGB §1231;ErbStG §20 Abs5; ABGB § 1229 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1231 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §116 Abs1; BAO §116 Abs2;ErbStG §12 Abs1 Z1 idF 1955/141;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs5; BAO § 116 heute BAO § 116 gültig ab 01.01.1962 BAO § 116 heute ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2; Beachte y10473;
yk10761
Rechtssatz:
Die Rechtsvorschrift des § 20 Abs 5 zweiter Satz ErbStG 1955 ist in Fällen einer beschränkten Steuerpflicht nicht anwendbar. Die Rechtsvorschrift des Paragraph 20, Absatz 5, zweiter Satz ErbStG 1955 ist in Fällen einer beschränkten Steuerpflicht nicht anwendbar. * E 20.6.1968, 0483/67 #... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2; Beachte y10503;
yk10762
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Hypothekarschulden an ausländische Kapitalgesellschaften, deren Anteile in der Hand des Erben liegen. * E 20.6.1968, 483/67 #2;
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1968:1967000483.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §2 Abs2 Z1;ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz:
Hat ein Treuhänder und Testamentvollstrecker nach englischem Recht ("Trustee") ein inländisches Unternehmen zu verwalten und zu verwerten und dessen Erträgnisse bestimmten vom Erblasser bezeichneten Personen zu überlassen, dann sind auch dann, wenn dem Gericht als Erben eingeantwortet worden ist, die Rechte di... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10420;
yk10790;
yk10948
Rechtssatz:
Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlaßvermögens in der Zeit zwischen dem Erbanfall und der Einantwortung der Verlassenschaft sind für die Erbschaftsbesteuerung unmaßgeblich. * E VS 1.10.1964, 267/64 #1 VwSlg 3142 F/1964
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Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10421;
yk10791;
yk10947
Rechtssatz:
Stirbt der Erbe vor der Einantwortung des Nachlasses und sind zu seinen Lebzeiten Nachlaßgegenstände nicht mit Genehmigung des Nachlaßgerichtes veräußert oder Schulden des Nachlasses nicht unmittelbar aus der Verlassenschaft berichtigt worden, dann s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10759;
Rechtssatz:
Die fehlende Mietzinsreserve bildet keine bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer abzugsfähige Last. * E 17.2.1964, 361/62 #1 VwSlg 3025 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1962000361.X01 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10760;
Rechtssatz:
Die Abzugsfähigkeit von Nachlaßverbindlichkeiten bei der Festsetzung der Erbschaftssteuer setzt die rechtliche Verpflichtung zur Leistung voraus. * E 17.2.1964, 361/62 #2 VwSlg 3025 F/1964
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1962000361.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10744;
Rechtssatz:
Nach § 20 GrEStG begründet nur die rechtliche Verpflichtung zu einer Leistung eine Nachlaßverbindlickeit. Denn nur die Pflicht zur Leistung bewirkt die Schuld oder Last, die nach Maßgabe ihres rechtlichen Gehaltes auf die Erben übergeht und diese verpflichtet, die Schuld oder Last aus dem ererbten... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;
Rechtssatz: In der Schillingeröffnungsbilanz angesetzte Werte müssen, auch wenn die Vorschriften des Schillingeröffnungsbilanzgesetzes eingehalten worden sind, nicht unbedingt den Teilwerten der Wirtschaftsgüter eines Betriebsvermögens entsprechen. Bei der Bewertung eines Betriebsvermögens zu Erbschaftsteuerzwecken können sie also nicht ungeprüft übernommen w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5; Beachte y10757;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage des Abzuges von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht. * E 19.6.1957, 1665/55 #1
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1957:1955001665.X01 Im RIS seit 19.06.1957 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §20 Abs5;ErbStG §6 Abs1; Beachte y10479;
yk10756
Rechtssatz:
Der ausländische Erbe eines ausländischen Erblassers ist von einem inländischen Betriebsvermögen, dessen Rückstellung nach dem Dritten Rückstellungsgesetz der Erblasser vor seinem Tode beantragt hat, erbschaftsteuerpflichtig, auch wenn das Rückstellungsverfahren am Todestag noch nicht abgesc... mehr lesen...