Norm: LAG §20 Abs3oö LAO §20 Abs3SchutzV Art6 IV LAG § 20 heute LAG § 20 gültig ab 01.07.2021
Rechtssatz:
Bei Zutreffen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 20 Abs 3 ist nur diese Vorschrift anwendbar und nicht Art 6 der SchutzV. Wird jedoch die zu räumende Dienstwohnung für e... mehr lesen...
Die verpflichtete Partei war als Landarbeiter bei der betreibenden Partei beschäftigt und wurde mit Urteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 7. November 1951 rechtskräftig zur Räumung der Dienstwohnung in M. Nr. 22, verpflichtet. Gemäß § 20 Abs 3 der oö. LArbO. vom 18. Mai 1949, LGBl. Nr. 2, wurde ihr Räumungsaufschub bis 1. Juli 1952 bewilligt. Die verpflichtete Partei war als Landarbeiter bei der betreibenden Partei beschäftigt und wurde mit Urteil des Arbeitsgerichtes Wien vom 7. No... mehr lesen...