Entscheidungen zu § artikel1zu2 Abs. 1 LAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

40 Dokumente

Entscheidungen 31-40 von 40

TE OGH 1995/11/22 1Ob1678/95

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Entscheidung | OGH | 22.11.1995

RS OGH 1995/11/8 7Ob625/95, 2Ob123/98x, 3Ob254/98v, 3Ob270/98x, 6Ob186/00x, 3Ob116/02h, 1Ob268/02x,

Norm: ABGB §140 CbFamLAG idF BGBl 1992/311 §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Bei der Lösung der Frage, ob der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit durch ein Studium hinausgeschoben wird, kann nicht allein das Lebensalter herangezogen werden, sondern es kommt auf die durchschnittliche Studiendauer an. Durch die Aufnahme eines Studiums wird der Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes solange hinausgeschoben, wie die durchschnittliche Dauer die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1995

RS OGH 1995/11/8 7Ob625/95, 5Ob5/09k, 6Ob118/14t

Norm: ABGB §140 CbFamLAG idF BGBl 1992/311 §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Bescheid über die Gewährung der Familienbeihilfe hat keine Bindungswirkung dahin, dass im gerichtlichen Unterhaltsverfahren jedenfalls vom Vorliegen der Voraussetzung, dass das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, ausgegangen werden müsste. Entscheidungstexte 7 Ob 625/95 Entscheidungstext OGH 08.11.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1995

RS OGH 1995/11/8 7Ob625/95, 9ObA2166/96m

Norm: ABGB §140 cbFamLAG idF BGBl 1992/311 §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 2 Abs 1 lit b FamLAG idF BGBl 1992/311 ist zwar erstmals auf das Studienjahr 1993/94 anzuwenden. Es bestehen aber keine Bedenken dagegen, die in dieser Bestimmung festgelegten Voraussetzungen für den Bereich des Unterhaltsrechts auch für frühere Zeiträume heranzuziehen, weil mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon ausgegangen werden kann, daß der Gesetzge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1995

RS OGH 1995/11/8 7Ob625/95

Norm: ABGB §140 CbFamLAG idF BGBl 1992/311 §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Anspruch auf Familienbeihilfe und der Unterhaltsanspruch sind in der Frage der Beurteilung des Studienfortganges gleich zu behandeln. Für andere Fragen ist die Gleichbehandlung hingegen nicht angebracht. Vor allem erlischt daher der Unterhaltsanspruch nicht schematisch (schon oder erst) mit der Vollendung des 27. Lebensjahres, sondern (schon oder erst) mit dem Eintritt der ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1995

TE OGH 1995/11/8 7Ob625/95

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Entscheidung | OGH | 08.11.1995

RS OGH 1993/6/30 3Ob523/93 (3Ob524/93), 7Ob625/95, 3Ob12/96, 3Ob2075/96k, 2Ob123/98x, 3Ob254/98v, 2O

Norm: ABGB §140 CbFamLAG idF BGBl 1992/311 §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Ein Studium wird im allgemeinen ernsthaft und zielstrebig betrieben, wenn die in § 2 Abs 1 lit b FamLAG idF BGBl 1992/311 angeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidungstexte 3 Ob 523/93 Entscheidungstext OGH 30.06.1993 3 Ob 523/93 Veröff: ÖA 1994,66 7 Ob 625/95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1993

TE OGH 1993/6/30 3Ob523/93(3Ob524/93)

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Entscheidung | OGH | 30.06.1993

TE OGH 1993/2/23 1Ob506/93

Begründung: Die am 31.7.1969 geborene Klägerin ist ein Wahlkind des Beklagten, dessen Ehe mit deren Mutter geschieden ist. Der Beklagte ist für seinen am 1.8.1980 geborenen Sohn unterhaltspflichtig. Die Klägerin begehrte die Verurteilung des Beklagten zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 4.000,-- ab 18.10.1991. Sie brachte vor, sei sei zwei Monate vor ihrem 19. Geburtstag von der elterlichen Wohnung nach Wien verzogen, weil sie dem durch die anhaltenden Streitigkeiten zwischen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.02.1993

RS OGH 1979/1/11 7Ob761/78, 5Ob581/79, 1Ob506/93, 1Ob1678/95, 6Ob87/99h, 3Ob116/02h, 6Ob122/06v, 3Ob

Norm: ABGB §140 CbFamLAG idF BGBl 1992/311 §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Verspätete Ablegung der Reifeprüfung schließt Eignung für ein Universitätsstudium noch nicht aus. Entscheidungstexte 7 Ob 761/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 761/78 5 Ob 581/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 5 Ob 581/79 Veröff: EFSlg 33416 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1979

Entscheidungen 31-40 von 40

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