IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Christian Hengl über die Beschwerde der AA und des BB, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Z vom 12.9.2015, ohne Zahl, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als die Beseitigungsanordnung der Öllagereinrichtungen samt den Leitun... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.12.2016 Index: L8206 Energieeinsparung Heizung Wärmeschutz
Norm: TGHKG 2013 §11TGHKG 2013 §23
Rechtssatz: Als überschießend erweist sich jedoch die bescheidmäßige Anordnung der belangten Behörde, wonach die Öllagereinrichtungen samt den Leitungen umgehend, längstens jedoch binnen drei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides, zu beseitigen sind: § ... mehr lesen...