Entscheidungsgründe: I. Einleitung / Verfahrensgang: römisch eins. Einleitung / Verfahrensgang: 1. Den – zusammengefasst behandelten – Rechtssachen lag der Antrag bzw. lagen die Anträge der PW auf Genehmigung eines im Wesentlichen in Errichtung und Betrieb einer Eisenbahnanlage bestehenden Vorhabens gemäß dem UVP-G 2000 wie auch sonstiger Verwaltungsvorschriften, darunter insb. dem Eisenbahngesetz 1957 (im Folgenden: EisbG) oder dem Wiener Naturschutzgesetz (im Folgenden: Wr NSchG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom XXXX beantragte die XXXX (im Folgenden Projektwerberin bzw. Eisenbahnunternehmen) bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (im Folgenden belangte Behörde, BMK) die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff. des Bundesgesetzes über Eisenbahnen, Schienenfahrzeuge auf Eisenbahnen und den Verkehr auf Eisenbahnen (Eisenbahngesetz 1957 – EisbG) s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Landesgericht XXXX ersuchte am 09.02.2018 im Zusammenhang mit dem dort anhängigen Zivilverfahren ( XXXX ) betreffend Dienstbarkeit des Viehtriebes der - im hg. Beschwerdeverfahren als Beschwerdeführer auftretenden - klagenden Parteien XXXX gegen die beklagte Partei XXXX den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie - Oberste Eisenbahnbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) auszusprechen, ob es sich bei dem klagsgegenstän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Landesgericht XXXX ersuchte am 09.02.2018 im Zusammenhang mit dem dort anhängigen Zivilverfahren ( XXXX ) betreffend Dienstbarkeit des Viehtriebes der - im hg. Beschwerdeverfahren als Beschwerdeführer auftretenden - klagenden Parteien XXXX gegen die beklagte Partei XXXX den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie - Oberste Eisenbahnbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) auszusprechen, ob es sich bei dem klagsgegenstän... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Auf einem Grundstück im Gebiet der beschwerdeführenden Gemeinde, das im Eigentum der XXXXsteht, wurde ein 30 Meter hoher Funkmast (nach dem Vorbringen der beschwerdeführenden Gemeinde "ohne Vorankündigung") errichtet. Die beschwerdeführende Gemeinde verfügte mit Bescheid vom 19.05.2017 die Beseitigung der Funkmastanlage. Der Funkmast sei keine Eisenbahnanlage iSd § 10 EisbG und unterliege somit der OÖ BauO bzw. dem... mehr lesen...