Norm: BDG §213aB-KUVG §93 Abs1
Rechtssatz: Die Herabsetzung der Lehrverpflichtung mit geblockter Dienstleistung nach § 213a BDG stellt keine Kürzung des Gehalts im Einzelfall auf Grund dienstrechtlicher Vorschriften im Sinn des § 93 Abs 1 letzter Satz B-KUVG dar, sondern eine Form der Teilbeschäftigung mit geblockter Dienstzeit. Ereignet sich innerhalb diser Zeit ein Dienstunfall, so ist der Versicherte nur auf Basis der tatsächlich ausbezahlte... mehr lesen...
Norm: ASVG §44 Abs1 Z10BDG §213aB-KUVG §93 Abs1
Rechtssatz: Keine analoge Anwendung der Bestimmung des §44 Abs 1 Z 10 ASVG (hinsichtlich der durchaus unterschiedlich geregelten Altersteilzeit) bei einer Herabsetzung der Lehrverpflichtung mit geblockter Dienstleistung nach §213a BDG. Entscheidungstexte 10 ObS 71/02t Entscheidungstext OGH 16.04.2002 10 ObS 71/02t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der als AHS-Lehrer tätige und bei der beklagten Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter unter anderem in der Unfallversicherung nach dem B-KUVG versicherte Kläger erlitt am 30. 3. 2000 im Rahmen eines Schulschikurses einen Unfall. Der Kläger hat beginnend mit dem Schuljahr 1999/2000 in einer Rahmenzeit von fünf Jahren eine Herabsetzung seiner Lehrverpflichtung mit geblockter Dienstzeit gemäß § 213a BDG in Anspruch genommen. Dies hat zur Folge, dass der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der beklagten Versicherungsanstalt in der Unfallversicherung nach dem B-KUVG versicherte Kläger erlitt am 20.11.1974 einen mit Bescheid der beklagten Partei vom 22.5.1975 als Dienstunfall nach § 90 leg cit anerkannten Unfall. Im selben Bescheid fand die Beklagte den Versehrten gemäß § 107 Abs 2 B-KUVG durch eine Gesamtvergütung in der Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwandes für die Zeit vom 10.2. bis 30.11.1975 ab. Die Gesamtvergütung betrug unte... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89B-KUVG §93 Abs1
Rechtssatz: Gegen die Anwendung des § 93 Abs 1 B-KUVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 2016/96k Entscheidungstext OGH 09.04.1996 10 ObS 2016/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104897 Dokumentnummer JJR_1996040... mehr lesen...
Norm: B-KUVG §93 Abs1
Rechtssatz: Die Bemessungsgrundlage nach § 93 Abs 1 B-KUVG ist das Gehalt des Versicherten im Zeitpunkt des Dienstunfalles einschließlich allfälliger in dieser Gesetzesstelle aufgezählten Zulagen. Entscheidungstexte 10 ObS 213/94 Entscheidungstext OGH 27.09.1994 10 ObS 213/94 10 ObS 2016/96k Entscheidungstext ... mehr lesen...