Norm
ASVG §44 Abs1 Z10Rechtssatz
Keine analoge Anwendung der Bestimmung des §44 Abs 1 Z 10 ASVG (hinsichtlich der durchaus unterschiedlich geregelten Altersteilzeit) bei einer Herabsetzung der Lehrverpflichtung mit geblockter Dienstleistung nach §213a BDG.Keine analoge Anwendung der Bestimmung des §44 Absatz eins, Ziffer 10, ASVG (hinsichtlich der durchaus unterschiedlich geregelten Altersteilzeit) bei einer Herabsetzung der Lehrverpflichtung mit geblockter Dienstleistung nach §213a BDG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116476Dokumentnummer
JJR_20020416_OGH0002_010OBS00071_02T0000_002