Begründung: Mit Bescheid des beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 15.11.1977 (Bescheid 1) erkannte diese dem Kläger für die Folgen seines Arbeitsunfalles vom 19.7.1977 (AU 1) (gefühlloser Spitzgriff, Teilamputation des linken Daumens, Nagelplattendeformierung des linken Zeigefingers) ab 20.9.1977 eine (vorläufige) Versehrtenrente von 30 vH der Vollrente zu, die mit Bescheid vom 23.11.1978 (Bescheid 2) ab 1.12.1978 als Dauerrente festgestellt wurde. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23.3.1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers ab, ihm aus Anlaß des Arbeitsunfalls vom 12.10.1987 eine Versehrtenrente zu gewähren, weil eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenbegründendem Ausmaß nicht vorliege. Mit der rechtzeitigen Klage begehrte der Kläger die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 20 % der Vollrente ab gesetzlichem Anfallstag. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage und wendete e... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 B-KUVG §108 Abs5 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ASVG § 210 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005 ASVG § 210 gültig von 01.08.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 17. Juni 1986 in Ausübung seines Dienstes als Gendarmeriebeamter durch einen Schuß verletzt. Mit Bescheid vom 4. Jänner 1988 anerkannte die beklagte Partei diesen Unfall als Dienstunfall und gewährte dem Kläger für die Unfallsfolgen eine vorläufige Versehrtenrente samt dem Kinderzuschuß und teilweise auch der Zusatzrente für Schwerversehrte für die Zeit vom 18. September bis 31. Dezember 1986 im Ausmaß von 100 % der Vollrente und für die ... mehr lesen...