Norm: StGB §80StPO §345 Abs1 Z11 litaWaffG §8 Abs6 Z2
Rechtssatz: Aus § 8 Abs 6 Z 2 WaffG ist abzuleiten, dass Waffen sicher zu verwahren sind. Die sichere Verwahrung von Schusswaffen ist in § 3 der 2. Waffengesetz - Durchführungsverordnung, BGBl II 1998/313, näher geregelt. Nach deren Abs 1 ist eine Schusswaffe (nur dann) sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung ger... mehr lesen...
Norm: StGB §80StPO §345 Abs1 Z11 litaWaffG §8 Abs6 Z2
Rechtssatz: Aus § 8 Abs 6 Z 2 WaffG ist abzuleiten, dass Waffen sicher zu verwahren sind. Die sichere Verwahrung von Schusswaffen ist in § 3 der 2. Waffengesetz - Durchführungsverordnung, BGBl II 1998/313, näher geregelt. Nach deren Abs 1 ist eine Schusswaffe (nur dann) sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung ger... mehr lesen...