Entscheidungen zu § 12 Abs. 2 WaffG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1994/4/7 12Os187/93 (12Os188/93, 12Os189/93)

Norm: WaffG §12 Abs2WaffG §36 Abs1 Z3
Rechtssatz: Da gemäß § 12 Abs 2 WaffG ein Waffenverbot nicht erst mit seiner Rechtskraft wirksam wird und eine diesbezügliche Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, kommt es für die Tatbestandsverwirklichung nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffG nicht darauf an, ob das Verbot rechtskräftig und dies dem Täter bekannt war. Entscheidungstexte 12 Os 187/93 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.04.1994

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