Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom 04.09.2014 erstattete die Beschwerdeführerin, nämlich die XXXX (im Folgenden auch: "KF") der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden auch: "FMA") die Meldung einer Überschreitung der Großkreditgrenze. 2. Hierauf schrieb die belangte Behörde der Beschwerdeführerin mit Mandatsbescheid vom 24.10.2014, GZ: FMA-KI23 5129/0022-SGB/2014, Zinsen gemäß § 97 Abs. 1 Z 4 BWG in der Höhe von EUR 210.904,10 gemäß Art. 395 Abs. 1 der Vero... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 14.07.2015, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) dem beschwerdeführenden Kreditinstitut wegen der Überschreitung von Großkrediten (Großveranlagungen) auf unkonsolidierter Basis bei einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Art. 395 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in weiter Folge: "CRR" gemäß de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid, in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung vom 14.07.2015, hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) dem beschwerdeführenden Kreditinstitut wegen der Überschreitung von Großkrediten (Großveranlagungen) auf unkonsolidierter Basis bei einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Art. 395 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (in weiter Folge: "CRR" gemäß de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA) vom 11.05.2015, GZ: FMA-KI23 5129/0030-SGB/2014, zugestellt am gleichen Tag der Beschwerdeführerin (in Folge auch: "BF" oder "KF"), wies folgenden
Spruch: auf: "Der Meldung an die FMA durch die KF, deren Auswertung, sowie der Stellungnahme des Kreditinstitutes vom 04.09.2014 ist zu entnehmen, dass folgende Verletzung des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 1... mehr lesen...