Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, die eine Gewerbeberechtigung für "gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen" besitzt. Ihr Vorstand Bernhard W ist mit einem Aktienanteil von 28 % auch einer ihrer Hauptaktionäre. Mit Schreiben vom 22. Juni 2007 zeigte die Beschwerdeführerin der FMA den geplanten Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der E GmbH, welche über eine Konzession zur gewerblichen Erbringung der ... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §1 Abs1 Z19 lita;BWG 1993 §1 Abs1 Z19 litc;BWG 1993 §2 Z3 idF 2006/I/141;BWG 1993 §20 Abs3 idF 2001/I/097;BWG 1993 §5 Abs1 Z3 idF 2001/I/097;KMG 1991 §15 idF 2005/I/078;WAG 1997 §19 idF 2001/I/097;WAG 1997 §21 Abs1 idF 2006/I/141;
Rechtssatz: Die Beschwerdeführerin ist eine Aktiengesellschaft, die eine Gewerbeberechtigung für... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien waren Vorstandsmitglieder der C AG, die bis zum 18. Mai 2004 ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) und im Rahmen der erteilten Konzession zur gewerblichen Erbringung von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 19 lit. a bis c des Bankwesengesetzes (BWG), BGBl. Nr. 532/1993, berechtigt war. Mit zwei gesonderten Straferkenntnissen der FMA vom 9. November 2004 wurde den Mitbeteiligten jeweils zur Last gelegt, als Vorstandsmitglied... mehr lesen...
Index: 37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BWG 1993 §1 Abs1 Z19;BWG 1993 §2 Z34; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0196
Rechtssatz: Unter der Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden (§ 1 Abs. 1 Z 19 lit. b BWG) ist die mit einer entsprechenden Vollmacht gekoppelte Erteilung eines Auftrag... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im hier relevanten Zeitraum zwischen 31. Mai 1999 und 13. Juni 1999 Vorstandsvorsitzender und Geschäftsleiter der E-AG. Weitere Vorstandsmitglieder und Geschäftsleiter waren AB und R. In der Zeit zwischen 31. Mai 1999 und 30. Juli 1999 fand im Unternehmen der E-AG eine Prüfung durch die Bundes-Wertpapieraufsicht gemäß § 24 Abs. 2 des Wertpapieraufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 753/1996 (im Folgenden: WAG), statt. Die Prüfer gelangten zum Ergebnis, das Unterneh... mehr lesen...
Index: 21/05 Börse21/06 Wertpapierrecht37/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: BörseG 1989 §48a Abs4 idF 1993/529;BWG 1993 §2 Z34;WAG 1997 §14 Z3;WAG 1997 §16 Z2;
Rechtssatz: § 16 Z 2 WAG will der Gefahr von Verstößen gegen § 14 Z 3 WAG vorbeugen. Die letztgenannte Bestimmung untersagt näher genannte Geschäfte in Ansehung von Finanzinstrumenten im Verständnis des § 2 Z 34 BWG. Hiezu zählen aber aus d... mehr lesen...
Am 26. März 2001 erstattete die Oesterreichische Nationalbank der belangten Behörde den Bericht über die bei der Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 19. Dezember 2000 bis 14. Februar 2001 gemäß § 70 Abs. 1 des Bankwesengesetzes, BGBl. Nr. 532/1993 (im Folgenden: BWG), vorgenommenen Erhebungen. Aus diesem Bericht geht hervor, dass die Beschwerdeführerin Teil der nach irischem Recht bestehenden Kreditinstitutsgruppe der AIBC, Dublin (im Folgenden: AIBC), ist. Nach dem BWG bestehe zudem e... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Anh Z2;31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Art1 Z6;BWG 1993 §2 Z24;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass mit dem - sonst nicht weiter eingeschränkten - Ausdruck "Ausleihungen" in Z 2 des Anhanges der Richtlinie 89/646/EWG auch die Gewährung von Darlehen oder... mehr lesen...
Index: E3L E0620202037/01 Geldrecht Währungsrecht37/02 Kreditwesen
Norm: 31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Anh Z2;31989L0646 Bankrechtskoordinierungs-RL 02te Art1 Z6;BWG 1993 §2 Z24;BWG 1993 §30 Abs1;
Rechtssatz: Ein Finanzinstitut gemäß § 2 Z 24 BWG in Verbindung mit Art. 1 Z 6 der Richtlinie 89/646/EWG liegt nicht schon dann vor, wenn ein Unternehmen, das kein Kreditinstitut ist, Ausleihungen vornimmt,... mehr lesen...