Begründung: Berta S***** leidet seit Jahren an einer schizophrenen Psychose. Am 14. 1. 2002 wurde sie von der Pflegestation des Seniorenheimes H***** in den geschlossenen Bereich der Landesklinik für Psychiatrie *****, transferiert. Die vorläufige Beurteilung zweier Fachärzte lautete: "Katatones Zustandsbild, schizophrenes Residuum". Die Unterbringung erfolgte ohne Verlangen. Am 16. 1. 2002 wurde Berta S***** von der geschlossenen Station S 0 in den grundsätzlich offen geführten B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung S 100.000, weil er in der Zeit vom 1. 8. 1990 bis 14. 8. 1995 mehrmals gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus der Stadt Wien eingewiesen worden sei, ohne dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung im Sinne des Unterbringungsgesetzes (UbG) vorgelegen seien. Teils habe es an den materiellen Voraussetzungen für eine Unterbringung gemangelt, teils sei die Unterbringung nicht hinreichend begrün... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd5 AHG §1 Cd9 UbG §3 UbG §9 AHG § 1 heute AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 AHG § 1 gültig von 01.02.1949 b... mehr lesen...
Norm: UbG §3 UbG §9 UbG § 3 heute UbG § 3 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2022 UbG § 3 gültig von 01.07.2010 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010 UbG § 3 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2010 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kranke, eine 76-jährige Pensionistin, wurde am 9.1.1995 ohne deren Verlangen - mit der Diagnose einer Multimorbidität im Senium mit nun aufgetretener Verwirrtheit und Fehlorientierheit bei gegebener Selbstgefährdung - im LNKH Graz untergebracht. In der am 12.1.1995 durchgeführten Erstanhörung wurde die Unterbringung vorläufig für zulässig erklärt und die Tagsatzung zur Überprüfung der Unterbringung für den 26.1.1995 anberaumt. Wegen Verhinderung des bei der Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Kranke wurde am 11.Juni 1992 aufgrund einer Unterbringungsbescheinigung eines Gemeindearztes mit der Diagnose „chronischer Alkoholismus, Psychopathie, Antriebssteigerung“ von Gendarmeriebeamten in die NÖ. Landesnervenklinik Mauer gebracht. Nach Begutachtung durch zwei Fachärzte (Oberärzte) wurde sie mit der Diagnose „kritikarmes, antriebsgesteigertes Zustandsbild bei chronischem Alkoholismus und Fremd- und Selbstgefährdung“ gegen ihren Willen in der Anstalt unterg... mehr lesen...
Begründung: Der 76jährige Kranke wurde im November 1992 von einem Regionalkrankenhaus wegen cerebrovasculärer Insuffizienz auf die Neurologische Abteilung einer Landesnervenklinik verlegt. Bei der Aufnahme in dieser Anstalt wurde ein Verwirrtheitszustand bei bestehender Hirnatrophie, Fremdaggressionen im Rahmen dieses Zustands sowie eine corticale und subcorticale Atrophie festgestellt. Bei der Erstanhörung am 1.12.1992 gab die beigezogene Oberärztin an, der Kranke leide an ausgep... mehr lesen...