Begründung: Theresia P***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 30.1.1978 wegen Geisteskrankheit voll entmündigt und befand sich seit 1.9.1986 in einem Pflegeheim der Stadt Wien. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 15.2.1991 wurde ihre weitere Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien bis 15.8.1991 für zulässig erklärt. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes besteht bei Thersia P***** ein hochgradiger cerebraler Abbauprozeß im Sinne einer seni... mehr lesen...
Norm: UbG §22 Abs3 UbG § 22 heute UbG § 22 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2022 UbG § 22 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2023
Rechtssatz:
Eine nicht rechtzeitige Übermittlung des Gutachtens kann... mehr lesen...