Entscheidungen zu § 16 Abs. 5 TSchG

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TE Uvs Bescheid 2011/5/10 Senat-NK-11-0008

Dem Berufungswerber wird zur Last gelegt, am *** zwischen *** und *** Uhr in ***, ***, nächst dem ***, seinen 11-jährigen Jagdhund an einen Baum in der Nähe des *** angeleint zu haben, obwohl Hunde keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden dürfen. Dabei stützt sich die Erstbehörde auf die dem Abschlussbereich der Polizeiinspektion *** vom ***, ***, angeschlossenen Protokolle bezüglich Beschuldigten- und Zeugenvernehm... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 10.05.2011

RS Uvs 2011/5/10 Senat-NK-11-0008

Norm: TSchG §16 Abs5 TSchG § 16 heute TSchG § 16 gültig ab 01.01.2030 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2022 TSchG § 16 gültig von 01.09.2022 bis 31.12.2029 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2022 TSchG § 16 gültig von 26.04.2017 bis 31.08... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 10.05.2011

TE UVS Tirol 2007/02/05 2006/11/3211-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt vorgeworfen:   ?Es wird Ihnen auf Grund der Anzeige der Polizeiinspektion Matrei i. O. zur Last gelegt, am 30.05.2006 den eigenen Sennenhundmischling beim Anwesen vlg R. in Matrei i.O., XY, neben der Stadelbrücke in der Zeit von etwa 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr, während Sie das Mittagessen im Felbertauernstüberl einnahmen, angeleint zu haben, obwohl Hunde keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 05.02.2007

RS UVS Tirol 2007/02/05 2006/11/3211-1

Rechtssatz: Der Berufungswerber befand sich am 30.05.2006 beim landwirtschaftlichen Anwesen ?R.? in XY, um seinem Bekannten bei der Erneuerung des Scheunendaches zu helfen. Den 2-jährigen Jagd- und Sennenhundmischling seines Sohnes führte der Berufungswerber am genannten Tag mit sich. Gegen ca. 12 Uhr begab sich der Berufungswerber ins Felbertauernstüberl zum Essen. Den Jagd- und Sennenhundmischling leinte er an einem Holzpfosten am Nebengebäude des Hofes an und ließ ihn dort zurück. Währe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 05.02.2007

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