Norm
TSchG §16 Abs5Rechtssatz
Das Anbinden eines Hundes für einen Zeitraum von 1 ½ Stunden (während des Besuchs eines Restaurants) stellt einen Verstoß gegen § 16 Abs. 5 TSchG dar.Das Anbinden eines Hundes für einen Zeitraum von 1 ½ Stunden (während des Besuchs eines Restaurants) stellt einen Verstoß gegen Paragraph 16, Absatz 5, TSchG dar.
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2011