Entscheidungen zu § 7 Abs. 6 StMSG

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TE Uvs Bescheid 2011/8/24 41.11-38/2011

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 11.07.2011, GZ: BHHB-9.19-534/10 wurde Herrn A G (im Folgenden Berufungswerber) zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes eine monatliche pauschalierte Geldleistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung für den Zeitraum vom 01.07.2011 bis 30.09.2011 von monatlich € 486,23 auf die Dauer unveränderter persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse zuerkannt. Weiters werden ab 01.07.2011 die Beiträge für die gesetzlic... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 24.08.2011

RS Uvs 2011/8/24 41.11-38/2011

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: StMSG §7 Abs6
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 7 Abs 6 StMSG sieht vor, dass eine Kürzung der Mindestsicherungsleistung nur dann zulässig ist, wenn die Hilfe suchende Person trotz schriftlicher Ermahnung die Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise einsetzt oder nicht an einer von der Behörde oder dem AMS vermittelten Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik teilnimmt. Die von der Erstbeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 24.08.2011

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