Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Knittelfeld vom 22.11.2011, GZ: BHKF-9.10-244/96 wurde der Antrag von Frau K Ka (im Folgenden Berufungswerberin) vom 21.09.2011 auf Zuerkennung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach dem Stmk. Mindestsicherungsgesetz (im Folgenden StMSG) abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass das Einkommen der Berufungswerberin insgesamt € 782,78 monatlich betrage und damit den Mindeststandard für alleinstehende Personen... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: StMSG §10 Abs5StMSG-DVO §1 Z9
Rechtssatz: Durch die Novelle des StMSG, LGBL Nr 9/2012, wurde § 10 Abs 5 StMSG hinsichtlich der Berücksichtigung der Wohnbeihilfe neu gefasst. Danach gebühren zusätzliche Geldleistungen neben den nach Abs 1 gewährten Mindeststandards als ergänzender Wohnungsaufwand, wenn der Wohnbedarf durch den Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfes im Ausmaß von 25% de... mehr lesen...