Mit dem Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag der beiden Berufungswerber auf Zuerkennung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz abgewiesen. Die belangte Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass Herr S T und seine Gattin im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Sohn Herrn F T leben und dieser monatlich netto € 1.677,89 verdiene. Es ergebe sich daher ein Gesamteinkommen in der Höhe von € 1.677,89, diesem Betra... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: StMSG §5 Abs1StMSG §10
Rechtssatz: Verpflichtungserklärungen zum Erhalt befristeter Aufenthaltsberechtigungen oder der österreichischen Staatsbürgerschaft, wonach etwa ein Sohn die Kosten für den Unterhalt und die Unterkunft seiner Eltern unbefristet übernimmt und dadurch den befristet aufenthaltsberechtigten Eltern die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht, begr... mehr lesen...