RS Uvs 2012/3/15 41.21-45/2011, 41.21-46/2011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.03.2012
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Index

Verwaltungsverfahren

Norm

StMSG §5 Abs1
StMSG §10

Rechtssatz

Verpflichtungserklärungen zum Erhalt befristeter Aufenthaltsberechtigungen oder der österreichischen Staatsbürgerschaft, wonach etwa ein Sohn die Kosten für den Unterhalt und die Unterkunft seiner Eltern unbefristet übernimmt und dadurch den befristet aufenthaltsberechtigten Eltern die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht, begründen nach Auffassung der Rechtsliteratur keine Verpflichtung gegenüber dem Begünstigten. Vielmehr eröffnen diese Verpflichtungserklärungen den staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Betroffenen Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten. Daher sind diese Verpflichtungserklärungen nicht als eigene Mittel (nicht als Einkommen) der begünstigten Hilfeempfänger im Sinne des § 5 StMSG anzusehen und bleiben bei der Festsetzung der ihnen zustehenden pauschalierten Geldleistungen nach § 10 StMSG außer Betracht.Verpflichtungserklärungen zum Erhalt befristeter Aufenthaltsberechtigungen oder der österreichischen Staatsbürgerschaft, wonach etwa ein Sohn die Kosten für den Unterhalt und die Unterkunft seiner Eltern unbefristet übernimmt und dadurch den befristet aufenthaltsberechtigten Eltern die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht, begründen nach Auffassung der Rechtsliteratur keine Verpflichtung gegenüber dem Begünstigten. Vielmehr eröffnen diese Verpflichtungserklärungen den staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Betroffenen Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind, also etwa Sozialhilfekosten. Daher sind diese Verpflichtungserklärungen nicht als eigene Mittel (nicht als Einkommen) der begünstigten Hilfeempfänger im Sinne des Paragraph 5, StMSG anzusehen und bleiben bei der Festsetzung der ihnen zustehenden pauschalierten Geldleistungen nach Paragraph 10, StMSG außer Betracht.

Schlagworte

Mindestsicherung; Verpflichtungserklärung; Staatsbürgerschaft; Anspruch; Einkommen

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2012
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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