Norm: KSchG §5f
Rechtssatz: § 5f Z 1 KSchG ist dahin auszulegen, dass der Rücktritt des Verbrauchers erst dann ausgeschlossen ist, wenn der Unternehmer eine Erfüllungshandlung gegenüber dem Verbraucher gesetzt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 5/14k Entscheidungstext OGH 17.02.2014 4 Ob 5/14k Beisatz: Das entspricht auch dem offenkundigen Zweck dieser Regelung: Der Unternehmer soll davor... mehr lesen...
Norm: EG-RL 97/7/EG - Fernabsatzrichtlinie 397L0007 allgKSchG §5aKSchG §5bKSchG §5cKSchG §5dKSchG §5eKSchG §5fKSchG §5gKSchG §5hKSchG §5iKSchG §5jKSchG §31a
Rechtssatz: Die §§ 5a bis 5j und § 31a KSchG setzen die Fernabsatz-RL um, deren Ziel es ist, den besonderen Risken des Fernabsatzes zu begegnen: Der Verbraucher kann die Ware vor dem Kauf nicht in Augenschein nehmen; typischerweise fehlt eine persönliche Beratung insbesondere durch den Verk... mehr lesen...