Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren um 5.488,48 EUR sA auf 15.088,48 EUR sA ausdehnte. Dieser Schriftsatz wurde der Beklagten am 18. ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 7.200 EUR sA. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die zu diesem Zeitpunkt noch unvertretene Beklagte Einspruch. Vor der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung langte ein Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren auf 16.986,31 EUR sA ausdehnte. Die ordnungsgemäß geladene Beklagte erschien nicht zur Verhandlung am 24. Oktober 2007. Über Antrag des Klägers erließ das Erstgericht ein Versäumun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 5. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Wechsel über eine Wechselsumme von ATS 520.000 mit der unbedingten Anweisung aus, die Wechselsumme am 16. 6. 1995 an die eigene Order zu bezahlen. Am 13. 6. 1995 stellte die Klägerin dem Beklagten als Bezogenem einen von diesem angenommenen Blankowechsel aus, welcher später von der Klägerin über eine Wechselsumme von ATS 2,990.000 mit der Zahlungsanweisung komplettier... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0036258) hindert die unrichtige Benennung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht dessen Behandlung in einer dem Gesetz entsprechenden Weise. Die Geltung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung auch schon für einen fehlbezeichneten oder gar nicht als solchen benannten Widerspruch gegen ein Versäumungsurteil bejaht, und zwar auch dann, wenn ein entsprechender Schriftsat... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits in JBl 1982, 43 ausgesprochen, daß das in der ersten mündlichen Streitverhandlung gegen den ausgebliebenen Beklagten ergangene Versäumungsurteil im bezirksgerichtlichen Verfahren auch dann ein echtes Versäumungsurteil iSd § 442 Abs 1 ZPO ist, wenn die Erlassung eines bedingten Zahlungsbefehls im Mahnverfahren und die Erhebung eines Widerspruchs (nunmehr gemäß § 451 ZPO Einspruch)... mehr lesen...
Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der a... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z15 ZPO §557 Abs1 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 ... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z15 ZPO §557 Abs1 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1979 bis 31.03.2009 ... mehr lesen...
Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der a... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z15 KSchG §39 Abs2 Z3 ZPO §562 E KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 KSchG § 39 heute KSchG § 39 gültig ab 01.10.1979 ZPO § 562 heute ... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z15 KSchG §39 Abs2 Z3 ZPO §562 E KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 KSchG § 39 heute KSchG § 39 gültig ab 01.10.1979 ZPO § 562 heute ... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979
Rechtssatz:
Die durch § 36 KSchG erfolgten Änderungen der ZPO sind keineswegs auf den Geltungsbereich des ersten Hauptstückes des KSchG beschränkt. Die durch Paragraph 36, KSchG erfolgten Änderungen der ZPO sind keineswegs auf den Geltungsbereich des ersten Hauptstückes des KSchG besch... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z8 ZPO §397a ZPO §442 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 397a heute ZPO § 397a gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 397a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z8 ZPO §397a ZPO §442 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 397a heute ZPO § 397a gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 397a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.200... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z8 ZPO §397a ZPO §442a ZPO §467 Cb1 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 397a heute ZPO § 397a gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 397a gültig von 01.05.1983... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 KSchG §36 ZPO §243 ZPO §397a ZPO §442a KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG ... mehr lesen...
Norm: KSchG §36 Z8 ZPO §397a ZPO §442a ZPO §467 Cb1 KSchG § 36 gültig von 01.10.1979 bis 01.10.1979 ZPO § 397a heute ZPO § 397a gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 397a gültig von 01.05.1983... mehr lesen...