Entscheidungen zu § 36 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

18 Dokumente

Entscheidungen 1-18 von 18

TE OGH 2008/9/24 2Ob179/08z

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Entscheidung | OGH | 24.09.2008

TE OGH 2008/9/23 4Ob147/08h

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Entscheidung | OGH | 23.09.2008

TE OGH 2005/9/8 8Ob77/04p

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Entscheidung | OGH | 08.09.2005

TE OGH 2004/4/21 9Ob36/04s

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Entscheidung | OGH | 21.04.2004

TE OGH 1996/3/27 7Ob2005/96w

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Entscheidung | OGH | 27.03.1996

TE OGH 1987/12/2 3Ob1517/87

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Entscheidung | OGH | 02.12.1987

TE OGH 1982/11/3 1Ob734/82

Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der ausd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.11.1982

TE OGH 1982/11/3 1Ob734/82

Das Erstgericht trug dem Beklagten mit Zahlungsauftrag vom 15. 5. 1982 auf Grund des vom Kläger ausgestellten und vom Beklagten akzeptierten Wechsels, der das Ausstellungsdatum 9. 12. 1982 trug und auf den 9. 3. 1982 fällig gestellt war, die Zahlung der Wechselsumme von 297 513 S samt Anhang auf. Der Beklagte erhob fristgerecht Einwendungen, die kein Sachvorbringen enthielten. Im weiteren Verfahren brachte er vor, er habe vom Kläger einen Traktor zum Preis von 359 948 S mit der ausd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.11.1982

RS OGH 1982/11/3 1Ob734/82, 1Ob766/83, 3Ob1517/87, 8Ob77/04p

Norm: KSchG §36 Z15ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Eventualmaxime im Wechselmandatsverfahren durch § 36 Z 15 KSchG hat nichts daran geändert, dass im Wechselmandatsverfahren der Prozess über die erhobenen Einwendungen abzuführen ist, durch die der Prozessgegenstand umrissen wird. Der Beklagte hat nur ohne die früher durch die Eventualmaxime gegebene zeitliche Beschränkung die Möglichkeit, im einzelnen anzuführen, welche Einwendungen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1982

RS OGH 1982/11/3 1Ob734/82, 1Ob766/83, 3Ob1517/87, 8Ob77/04p

Norm: KSchG §36 Z15ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Die Aufhebung der Eventualmaxime im Wechselmandatsverfahren durch § 36 Z 15 KSchG hat nichts daran geändert, dass im Wechselmandatsverfahren der Prozess über die erhobenen Einwendungen abzuführen ist, durch die der Prozessgegenstand umrissen wird. Der Beklagte hat nur ohne die früher durch die Eventualmaxime gegebene zeitliche Beschränkung die Möglichkeit, im einzelnen anzuführen, welche Einwendungen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.11.1982

RS OGH 1982/5/12 6Ob732/81, 5Ob588/83

Norm: KSchG §36 Z15KSchG §39 Abs2 Z3ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Aufhebung der Eventualmaxime des § 562 ZPO durch § 36 Z 15 KSchG gilt gemäß § 39 Abs 2 Z 3 KSchG für alle Verfahren, in denen die mündliche Verhandlung nach dem 30.09.1979 geschlossen wurde. Mangels Geltung der Eventualmaxime hat der Grundsatz zur Anwendung zu kommen, daß das Gericht den zur Entscheidung vorliegenden Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1982

RS OGH 1982/5/12 6Ob732/81, 5Ob588/83

Norm: KSchG §36 Z15KSchG §39 Abs2 Z3ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Aufhebung der Eventualmaxime des § 562 ZPO durch § 36 Z 15 KSchG gilt gemäß § 39 Abs 2 Z 3 KSchG für alle Verfahren, in denen die mündliche Verhandlung nach dem 30.09.1979 geschlossen wurde. Mangels Geltung der Eventualmaxime hat der Grundsatz zur Anwendung zu kommen, daß das Gericht den zur Entscheidung vorliegenden Sachverhalt nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu untersuchen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1982

RS OGH 1982/3/16 5Ob562/82

Norm: KSchG §36
Rechtssatz: Die durch § 36 KSchG erfolgten Änderungen der ZPO sind keineswegs auf den Geltungsbereich des ersten Hauptstückes des KSchG beschränkt. Entscheidungstexte 5 Ob 562/82 Entscheidungstext OGH 16.03.1982 5 Ob 562/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065734 Doku... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1982

RS OGH 1981/3/24 2Ob507/81, 7Ob2005/96w, 4Ob147/08h, 2Ob179/08z

Norm: KSchG §36 Z8ZPO §397aZPO §442
Rechtssatz: Nach dem Gesetz kann gegen ein nach § 442 Abs 1 ZPO erlassenes Versäumungsurteil Widerspruch nach § 397a ZPO erhoben werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bereits in einem vorangegangenen Mahnverfahren Widerspruch erhoben wurde, denn trotz der gleichlautenden Bezeichnung handelt es sich inhaltlich um Rechtsbehelfe gegen verschiedene Entscheidungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1981

RS OGH 1981/3/24 2Ob507/81, 7Ob2005/96w, 4Ob147/08h, 2Ob179/08z

Norm: KSchG §36 Z8ZPO §397aZPO §442
Rechtssatz: Nach dem Gesetz kann gegen ein nach § 442 Abs 1 ZPO erlassenes Versäumungsurteil Widerspruch nach § 397a ZPO erhoben werden. Es kommt dabei nicht darauf an, ob bereits in einem vorangegangenen Mahnverfahren Widerspruch erhoben wurde, denn trotz der gleichlautenden Bezeichnung handelt es sich inhaltlich um Rechtsbehelfe gegen verschiedene Entscheidungen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.03.1981

RS OGH 1980/3/26 1Ob567/80, 1Ob584/83

Norm: KSchG §36 Z8ZPO §397aZPO §442aZPO §467 Cb1
Rechtssatz: Wendet sich der Beklagte mit einem als "Berufung" bezeichneten Schriftsatz, der jedoch keinen Berufungsantrag enthält, gegen das gegen ihn in der ersten Tagsatzung gefällten Versäumungsurteil und beantragt er die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, so ist die unwirksame Berufung als Widerspruch gemäß §§ 442 a, 397 a ZPO anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1980

RS OGH 1980/3/26 1Ob567/80, 7Ob781/81, 9Ob36/04s

Norm: KSchG §28KSchG §36ZPO §243ZPO §397aZPO §442a
Rechtssatz: Für den vom ausgebliebenen Beklagten zu erhebenden Widerspruch sieht das Gesetz besondere Formerfordernisse nicht vor, insbesondere ist die Verwendung des Wortes "Widerspruch" nicht erforderlich. An die Verletzung der Bestimmung des § 397 a Abs 1 zweiter Satz ZPO, wonach der vom Beklagten erhobene Widerspruch zu enthalten hat, was nach § 243 Abs 2 ZPO als Inhalt der Klagebeantwortun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1980

RS OGH 1980/3/26 1Ob567/80, 1Ob584/83

Norm: KSchG §36 Z8ZPO §397aZPO §442aZPO §467 Cb1
Rechtssatz: Wendet sich der Beklagte mit einem als "Berufung" bezeichneten Schriftsatz, der jedoch keinen Berufungsantrag enthält, gegen das gegen ihn in der ersten Tagsatzung gefällten Versäumungsurteil und beantragt er die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, so ist die unwirksame Berufung als Widerspruch gemäß §§ 442 a, 397 a ZPO anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1980

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