Rechtssatz
Die durch § 36 KSchG erfolgten Änderungen der ZPO sind keineswegs auf den Geltungsbereich des ersten Hauptstückes des KSchG beschränkt.Die durch Paragraph 36, KSchG erfolgten Änderungen der ZPO sind keineswegs auf den Geltungsbereich des ersten Hauptstückes des KSchG beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0065734Dokumentnummer
JJR_19820316_OGH0002_0050OB00562_8200000_001